Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeits- und Sexualitätsentwicklung zu stärken und sie zu schützen ist ein zentrales Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Münster.
In Folge der Fälle sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, hat es in der Deutschen Bischofskonferenz eine intensive Auseinandersetzung über Präventionsmaßnahmen gegeben. Daraufhin wurde eine Präventionsordnung in Kraft gesetzt, nach der alle Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendarbeit sich mit dem Thema auseinandersetzen und an einer Schulung analog der Präventionsordnung gemäß §§ 8/9 für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster teilnehmen sollen.
Um Fachwissen, Sensibilität und Handlungssicherheit im Umgang von sexueller Bildung und sexualisierter Gewalt zu erlangen, werden für alle hauptberuflichen Mitarbeiter/innen 12-stündige Intensivschulungen angeboten. Sie sollen helfen, eine Kultur des Hinschauens und aktiven Handelns anzuregen.
Inhalte
Basiswissen und Recht
- Zusammenhang von Sexueller Bildung und Prävention sexualisierter Gewalt
- Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt
- Straftatbestände, rechtliche Bestimmungen und gesetzliche Anforderungen
Reflexion und Sensibilisierung
- Reflexion des eigenen Verhaltens gegenüber jungen Menschen
- Umgang mit Nähe und Distanz
- Sensibilisierung für Gefährdungsmomente und begünstigende Situationen
Prävention und Intervention
- Institutionelles Schutzkonzept für die Einrichtung
- Prävention und Personalverantwortung
- Intervention, Handlungsleitfäden und Krisenmanagement bei Übergriffen, Vermutungsfällen
und Grenzverletzungen
- Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten
Termin
Montag: 07. Dezember 2026, 9 bis 17 Uhr und
Dienstag: 08. Dezember 2026, 9 bis 16 Uhr
Übernachtung
Eine Übernachtung ist bei dieser Schulung nicht vorgesehen. Falls Sie in Münster übernachten möchten, buchen Sie bitte rechtzeitig eine Unterkunft.
Tagungsort
Bischöfliches Generalvikariat, Rosenstraße 16, 48143 Münster
Leitung
Sylvia Rüschenschmidt und Tobias Runge, autorisierte/r Referent/in für Präventionsschulungen im Bistum Münster
Teilnehmende
Mindestens zehn hauptberufliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Münster
Kosten bei Absagen
Die Anmeldung ist verbindlich. Sollten Sie sich kurzfristig, bis zu 5 Tage vor der Veranstaltung, abmelden, müssen die dadurch anfallenden Ausfallkosten (Kosten für Verpflegung, Referenten, Material) anteilig in Höhe von 15 Euro von Ihnen getragen werden.
Information
Bischöfliches Generalvikariat
Jugendpastoral
Brigitte Strotmann
Rosenstraße 17, 48143 Münster
Tel.: 0251-495-11014
E-Mail: strotmann-b@bistum-muenster.de
