Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in Nordrhein-Westfalen die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht in den Schulformen erweitert und ein Antrag auf konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt jeweils bis zum 31. Januar des Jahres, in dem konfessionell-kooperativer Religionsunterricht eingeführt werden soll.
In diesem Schulhalbjahr wird eine digitale Informationsveranstaltungen für interessierte Religionslehrkräfte und Schulleitungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht angeboten.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in Nordrhein-Westfalen die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht in den Schulformen erweitert und ein Antrag auf konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt jeweils bis zum 31. Januar des Jahres, in dem konfessionell-kooperativer Religionsunterricht eingeführt werden soll.
In diesem Schulhalbjahr wird eine digitale Informationsveranstaltungen für interessierte Religionslehrkräfte und Schulleitungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht angeboten.
Antimuslimischer Rassismus ist in vielen Lebensbereichen präsent. Auch im schulischen Kontext zeigt sich Muslim:innenfeindlichkeit in Form von Vorurteilen und diskriminierendem Verhalten. Doch was kann dagegen unternommen werden?
Die Ergebnisse des Schulbarometers 2024 bieten wertvolle Einblicke in die aktuellen Herausforderungen im Schulalltag, die auch die Arbeit als Religionslehrerinnen und Religionslehrer betreffen: Viele Lehrerinnen und Lehrer berichten über einen signifikanten Anstieg psychischer Probleme bei den Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an uns Lehrkräfte stetig. Viele fühlen sich durch die Kombination von hohem Unterrichtsaufwand, administrativen Aufgaben und herausforderndem Schülerverhalten erschöpft.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischem Religionsunterricht in der Primarstufe erweitert werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischem Religionsunterricht in der Primarstufe erweitert werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischem Religionsunterricht in der Primarstufe erweitert werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.