Zur grundlegenden Ausbildung von Gruppenleitern und Gruppenleiterinnen gehört der Gruppenleitungskurs. Dieser kann fortlaufend durch weitere Fortbildungsangebote aus der Workshop-Reihe ergänzt werden. Träger der Veranstaltung ist der BDKJ Diözese Münster e. V.
Zur grundlegenden Ausbildung von Gruppenleitenden gehört der Gruppenleitungskurs. Dieser kann fortlaufend durch weitere Fortbildungsangebote aus der Workshop-Reihe ergänzt werden. Träger der Veranstaltung ist BDKJ Kreis Borken.
Zur grundlegenden Ausbildung von Gruppenleitenden gehört der Gruppenleitungskurs. Dieser kann fortlaufend durch weitere Fortbildungsangebote aus der Workshop-Reihe ergänzt werden. Träger der Veranstaltung ist der BDKJ Diözese Münster e.V.
Zur grundlegenden Ausbildung von Gruppenleitern und Gruppenleiterinnen gehört der Gruppenleitungskurs. Dieser kann fortlaufend durch weitere Fortbildungsangebote aus der Workshop-Reihe ergänzt werden. Träger der Veranstaltung ist der BDKJ Diözese Münster e. v.
Ziel und Auftrag der Prävention von sexualisierter Gewalt ist es, dass sich Kinder und Jugendliche in den vielfältigen Angeboten der kirchlichen Jugendarbeit sicher fühlen können. Damit wollen wir gemeinsam mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens schaffen.
Ziel und Auftrag der Prävention von sexualisierter Gewalt ist es, dass sich Kinder und Jugendliche in den vielfältigen Angeboten der kirchlichen Jugendarbeit sicher fühlen können. Damit wollen wir gemeinsam mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens schaffen.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischem Religionsunterricht in der Primarstufe erweitert werden. In diesem Kontext werden alle Religionslehrkräfte, an deren Schulen konfessionell-kooperativer Religionsunterricht eingeführt wird, entsprechend fortgebildet.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und dem katholischen Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.