Zur grundlegenden Ausbildung von Gruppenleitenden gehört der Gruppenleitungskurs. Dieser kann fortlaufend durch weitere Fortbildungsangebote aus der Workshop-Reihe ergänzt werden. Träger der Veranstaltung ist der BDKJ Diözese Münster e. V.
Ziel und Auftrag der Prävention von sexualisierter Gewalt ist es, dass sich Kinder und Jugendliche in den vielfältigen Angeboten der kirchlichen Jugendarbeit sicher fühlen können. Damit wollen wir gemeinsam mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens schaffen!
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischem Religionsunterricht in der Primarstufe erweitert werden. In diesem Kontext werden alle Religionslehrkräfte, an deren Schulen konfessionell-kooperativer Religionsunterricht eingeführt wird, entsprechend fortgebildet.
„Landkarten der Hoffnung zeichnen” – unter diese Überschrift hat Papst Leo sein Dokument zum Thema „Bildung“ gestellt, das im Herbst 2025 veröffentlicht wurde. Landkarten der Hoffnung angesichts der weltweiten Krisen heute zeichnen – kann dies Ziel des Religionsunterrichtes sein? Und was kann dann der Beitrag von Religionsunterricht sein, um die Welt wirklich zu verändern?
Alles wird teurer und ihr wisst nicht, wie ihr das alles finanzieren sollt. Ihr möchtet die Teilnahmebeiträge möglichst geringhalten und seid auf der Suche nach Finanzierungsquellen? Oder ihr wollt euch auf den aktuellen Stand bringen, wie ihr eure Ferienfreizeit fördern lassen könnt? Dann seid ihr in dieser Veranstaltung genau richtig.
Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW (15. August 2017) und jeweils entsprechender Vereinbarungen zwischen den Kirchen in NRW die Kooperation zwischen dem evangelischen und katholischem Religionsunterricht in den Schulformen der Sekundarstufe I erweitert werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung und die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ist die Fortbildung der Religionslehrerinnen und -lehrer.