Allgemeines Steuerrecht
Im Bereich Allgemeines Steuerrecht werden für das Bistum Münster als Körperschaft des öffentlichen Rechts steuerliche Beurteilungen von Sachverhalten und Vertragsanbahnungen sowie die Beratung in steuerlichen Fragestellungen (außer Lohnsteuer) erbracht und die Meldepflichten an das Finanzamt wahrgenommen. Zum Arbeitsschwerpunkt gehört zudem die Vorbereitung auf den Systemwechsel bei der Umsatzsteuer (§ 2b UStG).



