Es bleibt daher bei den bekannten Regelungen.

Neue Coronaschutzverordnung bringt Veränderungen

Seit dem 29. Oktober 2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 

mit Datum vom 29. Oktober 2021 ist eine aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die bis zum 24. November 2021 gilt.

Dass das neue Corona Update erst jetzt kommt, hängt mit der in der letzten Woche terminierten Konferenz der Bischöfe und Generalvikare Nordrhein-Westfalens zusammen, auf der wir uns insbesondere über die Rahmenbedingungen für die Weihnachtsgottesdienste verständigt haben. Auf der Pfarrerkonferenz am 4. November 2021 konnte ich die Vereinbarungen bereits vorstellen, sodass die Informationen vielleicht teilweise schon bekannt sind.

Grundsätzlich ändert sich mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung für die Gottesdienste nichts. Es bleibt daher bei den bekannten Regelungen. Weiterhin sind sich die NRW-Bischöfe und -Generalvikare einig darin, dass die 2G- oder 3G-Regel nicht grundsätzlich und flächendeckend für die Gottesdienste eingeführt oder übernommen werden soll, damit der Gottesdienstbesuch auch zukünftig allen ohne Zugangsbeschränkungen möglich ist. Eine generelle Einführung oder Übernahme der 2G- oder 3G-Regeln für die Gottesdienste erscheint mit dem Recht auf Freiheit der Religionsausübung nur schwer vereinbar.

Gleichwohl besteht ebenfalls Einigkeit darüber, für die Weihnachts-, Silvester- und Neujahrsgottesdienste Ausnahmen von der Regel zuzulassen. Daher können in den Pfarreien, Gemeinden und Einrichtungen an den besagten Tagen Gottesdienste mit der 2G- oder 3G-Regel durchgeführt werden. Herzlich und dringend bitte ich aber darum, dass insbesondere am Heiligen Abend und an den Weihnachtsfeiertagen ein ausreichend großes Angebot an Gottesdiensten vorgehalten wird, das nicht der 2G- oder 3G-Regel unterliegt. Auch bitte ich zu beachten, dass bei der Feier von Gottesdiensten mit der 2G-Regel, alle Getesteten von vornherein ausgeschlossen sind.

Die derzeitigen Bedingungen für die 3G-Regel sehen vor, dass unter der Rubrik „getestet“ entweder ein PCR-Test oder aber ein höchstens 6 Stunden zurückliegender negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt werden kann. Da die derzeitige Entwicklung darauf hindeutet, dass es zur Wiedereinführung kostenloser Schnelltests kommt, hoffe ich, dass die Mitfeier der Gottesdienste von getesteten Personen Weihnachten und an den anderen Tagen kostenfrei möglich ist. Unter diesen Bedingungen wäre auch die Teilnahme von Kindern, die während der Schulzeit als automatisch getestet gelten, während der Weihnachtsferien aber Testnachweise erbringen müssten, ebenfalls leichter möglich. Hier gilt es die Entwicklungen schlicht und einfach abzuwarten. Noch einmal: Das gilt nur für Gottesdienste mit der 3G-Regel, nicht für die anderen Gottesdienste, die deshalb an den Feiertagen auch unbedingt angeboten werden müssen.

Sollte es bei den derzeitigen Bedingungen bleiben und es nach dem 24. November 2021 nicht zu einer Verschärfung der Coronamaßnahmen kommen, gilt für die Gottesdienste mit 2G- oder 3G-Regel folgendes:

  • Es ist kein Mindestabstand nötig.
  • Die Maskenpflicht entfällt am Platz.
  • Chor- und Gemeindegesang sind ohne Maske möglich.

Für die anderen Gottesdienste gilt weiterhin:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, Ausnahme Wohn- und Lebensgemeinschaften (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 7)
  • Die Maskenpflicht entfällt am Platz.
  • Beim Gemeindegesang ist die Maske zu tragen.
  • Chorgesang ist ohne Maske möglich, wenn der Chor allein singt und insofern einen liturgischen Dienst ausübt; singt er die Gemeindelieder mit, müssen die Chormitglieder dabei ebenfalls Maske tragen.
  • Nichtimmunisierte Chormitglieder benötigen in diesen Gottesdiensten keinen negativen Testnachweis (wie alle anderen Gottesdienstbesucher auch nicht).

Es ist bei Gottesdiensten unter 2G- oder 3G-Regeln möglich, die Innenräume gänzlich zu besetzen. Ganz wichtig für diese Gottesdienste an den Feiertagen ist die Kontrolle der entsprechenden Immunisierungsnachweise. Diese muss unbedingt gewährleistet sein und hat beim Zutritt zu den Gottesdiensten zu erfolgen. Auch wenn eine Anmeldung zu solchen Gottesdiensten im Vorfeld über das Pfarrbüro erfolgt und dabei möglichweise der Immunisierungsstatus abgefragt wird, bleibt (insbesondere für Getestete) eine Kontrolle beim Zutritt unerlässlich – insbesondere dann, wenn – wie derzeit – die Antigen-Schnelltests nicht älter als 6 Stunden sein dürfen.

Die Regeln gelten analog für Krippenfeiern im Innenraum. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht befreit.

Weiterhin sind auch Tauf-, Trau-, Firm- oder Beerdigungsfeiern unter der 2G- oder 3G-Regel möglich.

Gottesdienste oder Veranstaltungen im Außenbereich unterliegen derzeit keinen weiteren Beschränkungen – es sei denn, es nehmen mehr als 2.500 Personen daran teil. Davon gehe ich auch dieses Jahr an den Feiertagen nicht aus...

Im Vorfeld ist rechtzeitig in allen zur Verfügung stehenden Medien zu kommunizieren, welche Gottesdienste an den Feiertagen unter welchen Bedingungen gefeiert werden. Die wahrscheinlich ehrenamtlichen Ordnungsdienste sollten rechtzeitig darauf vorbereitet werden, dass es beim Zutritt zu Problemen mit Personen kommen könnte, die trotz aller Hinweise nicht über die Zugangsbedingen bei Gottesdiensten unter 2G- oder 3G-Regeln informiert waren.

Konzerte, Advents- oder Weihnachtsmusiken können selbstverständlich unter 2G- oder 3G-Regeln durchgeführt werden.

Das heißt:

  • Es ist kein Mindestabstand nötig, der Raum kann gänzlich besetzt werden.
  • Die Maskenpflicht entfällt am Platz.
  • Chor- und Gemeindegesang sind ohne Maske möglich.
  • Verpflichtende Kontrolle des Immunisierungsstatus.

Angesichts der momentanen Entwicklung der Coronafallzahlen gehe ich davon aus, dass es im Vorfeld der Feiertage über deren Gestaltung noch zu erheblichen Diskussionen in allen gesellschaftlichen Medien und Bereichen kommen wird. Daher bitte ich darum, in aller Seelenruhe und Gelassenheit die Festtagsgottesdienste unter derzeit gegebenen und möglichen Bedingungen zu planen und sich nicht von allen möglichen Meldungen irre machen zu lassen. Ich versuche letzteres auch...

Sobald es zu Veränderungen in der Coronaschutzverordnung oder sonstigen Bestimmungen kommt, gibt es ein neues Corona Update.

Mit besten Wünschen für Ihre und Eure Gesundheit,
Dr. Klaus Winterkamp