Qualitätsanalyse an freien katholischen Schulen

Die fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer haben im April 2010 mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Kooperationsvereinbarung zur Qualitätsanalyse an Katholischen Schulen getroffen.

Auf der rechtlichen Grundlage des Schulgesetzes (§ 86 Abs. 5 SchulG) und der zugehörigen Qualitätsanalyse-Verordnung (QA-VO) wurde u. a. vereinbart, dass das Qualitätstableau für die Schulen des Landes NRW auch maßgeblich für die kirchlichen Schulen ist, weil es einen weiten Bereich gemeinsamer Qualitätsanforderungen an Schulen in katholischer wie in kommunaler Trägerschaft gibt. Die sechs Qualitätsbereiche wurden um einen siebten Qualitätsbereich QB 7 erweitert, der die wesentlichen Merkmale der katholischen Eigenprägung beschreibt und erläutert. (Kooperationsvereinbarung Nr. 2 (2), (3))

Seit dem 01.09.2017 wird das neue Qualitätstableau NRW mit drei Inhaltsbereichen (2: Lehren und Lernen, 3: Schulkultur, 4: Führung und Management) angewendet. Der bisherige Qualitätsbereich 7 (Die Eigenprägung Katholischer Schulen in Freier Trägerschaft) wurde in den neuen Inhaltsbereich K: Katholisches Profil übertragen.

 

Chancen der QA
Im Rahmen einer Qualitätsanalyse wird der jeweiligen Schule eine daten- und leitfadengestützte Beschreibung und Bewertung ihrer Arbeit zur Verfügung gestellt. Dadurch kann sie ihr Selbstbild überprüfen und interne Evaluationen extern abgleichen. Sie wird ihre Stärken aufs Neue wertschätzen und noch wirksamer einsetzen, ebenso ihren Handlungsbedarf analysieren und als Entwicklungschance nutzen. Die Auswertung des Qualitätsberichtes seitens der Schule und des Schulträgers schließt mit einer schriftlichen Zielvereinbarung zwischen Schulleitung und kirchlicher Schulaufsicht ab. 

Insbesondere lassen sich aus den Unterrichtsbeobachtungen differenzierte Rückmeldungen zur allgemeinen Unterrichtsqualität der jeweiligen Schule ableiten. Sie geben erfahrungsgemäß wichtige Impulse für die Unterrichtsentwicklung, dem "Kerngeschäft" von Schule. Darüber hinaus liefert die Qualitätsanalyse wichtige Informationen zur Sicherung und Profilierung des besonderen Bildungsauftrags katholischer Schulen.

 

Durchführung der QA
Seit 2011 beteiligen sich die fünf (Erz-)Bistümer mit eigenen Prüfern und einem eigenen Schwerpunkt an der Qualitätsanalyse. Seit dem erfolgreichen Abschluss der Pilotphase im Juli 2011 werden weitere katholische Schulen in Trägerschaft der Bistümer, Pfarrgemeinden, Ordensgemeinschaften und der Caritas besucht. Insgesamt gibt es in NRW 177 katholische Schulen in freier Trägerschaft, davon 99 Schulen in bischöflicher Trägerschaft.

Die Fachstelle Qualitätsanalyse der Hauptabteilung Schule und Erziehung im Bischöflichen Generalvikariat Münster ist für die Schulen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster und im nördlichen Teil des Bistums Aachen zuständig und kooperiert mit den Dezernaten 4Q der Bezirksregierungen Münster, Düsseldorf, Arnsberg und Detmold.

Das Qualitätsteam besteht aus mindestens einer kirchlichen und einer staatlichen Prüfperson. Die Stellen werden grundsätzlich nach einer längeren Ausbildung mit Personen besetzt, die über Erfahrungen in der Schulaufsicht, in der Schulleitung oder in Studienseminaren verfügen.

Einzelheiten zum Ablauf der Qualitätsanalyse können der Website des Ministeriums entnommen werden.

Ansprechpersonen

Dr. Christian Geldermann

Leiter der Fachstelle Qualitätsanalyse an freien katholischen Schulen

0251 495-516

geldermann-c[at]bistum-muenster.de
Kirsten Müllmann

Kirsten Müllmann

Qualitätsanalyse an freien katholischen Schulen

0251 495-424

muellmann-k[at]bistum-muenster.de