Die Abteilung „Personal, Besoldung und Zentrale Dienste“ im BGV kümmert sich um Personalangelegenheiten und allg. Arbeitsvertragsbedingungen im Bistum Münster.
Für Fragen der persönlichen Weiterqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Erarbeitung und Umsetzung strategischer Personalentwicklungskonzepte steht für das Bischöflichen Generalvikariat Münster und den angeschlossenen Einrichtungen das Referat Personalentwicklung zur Verfügung.
Die Gruppe ist zuständig für das Personalmanagement im Bischöflichen Generalvikariat und den verschiedensten Einrichtungen des Bistums. Zu den Handlungsfeldern im Personalmanagement gehören vor allem die Personalplanung und -beschaffung, die Personalverwaltung und -betreuung, sowie die Personalbegleitung und –führung für rd. 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Gruppe 612 ist die zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt) für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des nordrhein – westfälischen Teils des Bistums Münster und seiner Kirchengemeinden.
In der Gruppe Zentrale Dienste sind diverse Aufgaben der so genannten inneren Verwaltung des Bischöflichen Generalvikariates und seiner Einrichtungen gebündelt.
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertrags¬rechts (KODA) ist das gesetzgeberische Instrument der katholischen Kirche zur Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts.