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Kirchenrecht

Die Verfassung der katholischen Kirche und vieles mehr

Die katholische Kirche hat ein Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici (abgekürzt: CIC). Darin wird zum Beispiel geregelt, welche Verfassung die katholische Kirche hat (Gläubige, Papst, Bischöfe, Pfarrer, Kapläne, Diakone, Pastoralreferenten), wie die Verkündigung des Volkes Gottes geschehen soll (Predigt, Katechese, Religionsunterricht, Studium, Mission) und wer, wann, wo und welche Sakramente jemand spenden und empfangen kann (Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Weihe, Ehe).

In der Abteilung Kirchenrecht geht es hauptsächlich um die Spendung und den Empfang von Sakramenten. Hier können Sie zum Beispiel erfahren, wer für die Taufe Ihres Kindes zuständig ist, welche Voraussetzungen die Taufpaten mitbringen müssen, ob Sie kirchlich heiraten können, was zu tun ist, wenn Ihr Partner nicht katholisch ist, welche Rechtsstellung Sie haben, wenn Sie sich scheiden lassen und ob Sie später einmal kirchlich beerdigt werden können, wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind.

Hausanschrift:
Domplatz 27
48143 Münster

Leitung

Prof. Dr. Reinhild Ahlers

Leiterin der Abteilung Kirchenrecht

0251 495-17300

ahlers-r[at]bistum-muenster.de

Dr. Beatrix Laukemper-Isermann

Referentin

0251 495-17301

laukemper-iser[at]bistum-muenster.de

Sekretariat

Cornelia Möllers

Sekretärin

0251 495-17302

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Martina Westerkamp

Sekretärin

0251 495-17303

westerkamp[at]bistum-muenster.de