Die Stabsabteilung 010 – Revision – ist seit dem 1. Januar 2024 direkt dem Generalvikar zugeordnet. Sie gliedert sich in zwei Gruppen:
- Gruppe 011 – Revision Bistum und Bistumseinrichtungen
(ehemals Gruppe 141 – Wirtschaftlichkeit und Revision Bistum und Einrichtungen) - Gruppe 012 – Revision Kirchengemeinden und Körperschaften der unteren pastoralen Ebene
(ehemals Gruppe 142 – Wirtschaftlichkeit und Revision Kirchengemeinden)
Der Hinweisgeberschutz bildet die dritte Säule dieser Abteilung.
Die Revision überwacht die Haushaltsführung, das Kassen- und Rechnungswesen, die Vermögens- und Schuldenverwaltung einschließlich Treuhandvermögen und Treuhandbücher und die sonstige wirtschaftliche Betätigung des Bischöflichen Generalvikariats, der Einrichtungen und der Kirchengemeinden im Hinblick auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Revision obliegt in diesem Rahmen die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Organisation sowie der Zweckmäßigkeit von Richtlinien und anderer Verlautbarungen.
Zudem berät die Revision die Einrichtungen und Stellen des Bistums und ist an wichtigen organisatorischen Änderungen beteiligt. Im Rahmen ihrer Prüfungen stellt die Revision fest, ob bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung wirtschaftlich verfahren wurde. Dabei ist der Blick auch auf künftiges Handeln gerichtet.
Im Bereich der Kirchengemeinden erstreckt sich die Prüfung auf die gesamte Haushaltswirtschaft und Vermögensverwaltung gem. der Haushalts- und Kassenordnung einschließlich der Schlussabrechnungen zu Investitionsmaßnahmen. Hinzu kommt die eigenverantwortliche Beratung der kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen.