Insofern die ratsuchenden Paare und Eheleute minderjährige Kinder haben, fällt unsere Arbeit auch unter das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§17 SGB VIII) des Sozialgesetzbuches. Demnach haben Paare einen Anspruch auf Paarberatung, wenn sie minderjährige Kinder haben, zum Aufbau der Paarbeziehung, zur Bewältigung von Krisen und in Trennung und Scheidung. Aber auch die Beratung junger Erwachsener bis 27 Jahre ist im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Aus diesem Grund sind wir ein fester Bestandteil in der psychosozialen Versorgung, die kommunal geregelt wird.
Viele der Menschen, die zu uns kommen, sind persönlich psychisch schwer belastet. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist deshalb auch die Abklärung, ob bereits psychotherapeutische Hilfe angezeigt ist.
Wir verfügen über enge Vernetzungen in das klinische Feld der psychotherapeutischen Arbeit.