Direktorium des Bistums Münster

Liturgischer Kalender und Nekrologium

Das Direktorium des Bistums Münster enthält den genauen liturgischen Kalender und die dazu notwendigen Angaben für das Bistum Münster. Zum Beispiel gibt es Hinweise für die Eigenfeiern des Bistums. Es wird im Auftrag des Diözesanbischofs herausgegeben und ist für alle liturgischen Feiern bindend. Das Direktorium gehört in jede Sakristei. Im Wesentlichen ist das Direktorium des Bistums Münster ähnlich wie das der anderen (Erz-)Diözesen aufgebaut. Es enthält:

 

  • Zeittafel und bewegliche Feste
  • Allgemeine Hinweise zur Feier der Liturgie
  • Tafel der Eigenfeiern des Bistums Münster
  • Kalendarium mit allen Angaben zur Messfeier (liturgischer Grad, liturgische Farben, Lesungstexte und Antwortpsalmen, Messformulare, Auswahltexte, etc.) und zum Stundengebet (Hinweise für die Laudes und Vesper, ebenfalls die Verwendung des "Te Deum" in der Lesehore)
  • Nekrologium (Verstorbenenliste) der Bischöfe, Priester und Diakone (50 Jahre lang)
  • Alphabetisches Namensregister des Nekrologs

Gebetsanliegen des Papstes

Für die Evangelisierung in den Städten
Wir beten, dass es uns gelingt, in den großen Städten, die oft durch Anonymität und Einsamkeit gekennzeichnet sind, neue Formen zu finden, das Evangelium zu verkünden, und kreative Wege zur Gemeinschaftsbildung zu entdecken.

Direktorium für Sonntag, den 2.8.2026

† 18. SONNTAG IM JAHRESKREIS

Off

vom So, 2. Woche, Te Deum

gr
M

vom So, Gl, Cr, Prf So, fS
L1:       Jes 55,1–3
APs:    Ps 145 (144),8–9.15–16.17–18 (Kv: 16; GL 87,1)
L2:       Röm 8,35.37–39
Ev:    Mt 14,13–21

Hl. Eusebius, Hl. Petrus Julianus Eymard und Sel. Gerhard Hirschfelder entfallen in diesem Jahr.
Der Portiunkula-Ablass kann am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in Pfarrkirchen oder in allen Filialkirchen, die einen eigenen Sprengel haben, und in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien, jedoch nur einmal als vollkommener Ablass gewonnen werden. Voraussetzungen hierfür sind der Besuch einer dieser Kirchen, Sprechen des Glaubensbekenntnisses, Beten des Vaterunsers, sowie die üblichen Bedingungen, und zwar: Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes (z. B. Vaterunser und „Gegrüßet seist du, Maria“ oder ein anderes Gebet nach freier Wahl). Die drei zuletzt genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass.

Nekrologium

  • 2005:

    Schuster, Gerhard, Priester des Erzbistums Breslau, Geistlicher Rat h.c., Pfr i.R. in Münster, * 03.12.1909 in Butschkau, Krs. Namslau/Schlesien, W 01.09.1935

  • 1976:

    Müller, P. Laurentius OSB, Krankenhausseelsorger und Vicarius Cooperator in Wildeshausen St. Peter, * 05.01.1908 in Bamenohl/Sauerland, W 03.12.1939

Hier gibt es das Direktorium für das Bistum Münster zum Download:


Direktorium 2025-2026

Abkürzungsverzeichnis