- Zeittafel und bewegliche Feste
- Allgemeine Hinweise zur Feier der Liturgie
- Tafel der Eigenfeiern des Bistums Münster
- Kalendarium mit allen Angaben zur Messfeier (liturgischer Grad, liturgische Farben, Lesungstexte und Antwortpsalmen, Messformulare, Auswahltexte, etc.) und zum Stundengebet (Hinweise für die Laudes und Vesper, ebenfalls die Verwendung des "Te Deum" in der Lesehore)
- Nekrologium (Verstorbenenliste) der Bischöfe, Priester und Diakone (50 Jahre lang)
- Alphabetisches Namensregister des Nekrologs
Direktorium des Bistums Münster
Liturgischer Kalender und Nekrologium
Das Direktorium des Bistums Münster enthält den genauen liturgischen Kalender und die dazu notwendigen Angaben für das Bistum Münster. Zum Beispiel gibt es Hinweise für die Eigenfeiern des Bistums. Es wird im Auftrag des Diözesanbischofs herausgegeben und ist für alle liturgischen Feiern bindend. Das Direktorium gehört in jede Sakristei. Im Wesentlichen ist das Direktorium des Bistums Münster ähnlich wie das der anderen (Erz-)Diözesen aufgebaut. Es enthält:
Gebetsanliegen des Papstes
Für die Evangelisierung in den Städten
Wir beten, dass es uns gelingt, in den großen Städten, die oft durch Anonymität und Einsamkeit gekennzeichnet sind, neue Formen zu finden, das Evangelium zu verkünden, und kreative Wege zur Gemeinschaftsbildung zu entdecken.
Direktorium für Sonntag, den 2.8.2026
† 18. SONNTAG IM JAHRESKREIS
vom So, 2. Woche, Te Deum
vom So, Gl, Cr, Prf So, fS
L1: Jes 55,1–3
APs: Ps 145 (144),8–9.15–16.17–18 (Kv: 16; GL 87,1)
L2: Röm 8,35.37–39
Ev: Mt 14,13–21
Hl. Eusebius, Hl. Petrus Julianus Eymard und Sel. Gerhard Hirschfelder entfallen in diesem Jahr.
Der Portiunkula-Ablass kann am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in Pfarrkirchen oder in allen Filialkirchen, die einen eigenen Sprengel haben, und in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien, jedoch nur einmal als vollkommener Ablass gewonnen werden. Voraussetzungen hierfür sind der Besuch einer dieser Kirchen, Sprechen des Glaubensbekenntnisses, Beten des Vaterunsers, sowie die üblichen Bedingungen, und zwar: Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes (z. B. Vaterunser und „Gegrüßet seist du, Maria“ oder ein anderes Gebet nach freier Wahl). Die drei zuletzt genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass.
Nekrologium
-
2005:
Schuster, Gerhard, Priester des Erzbistums Breslau, Geistlicher Rat h.c., Pfr i.R. in Münster, * 03.12.1909 in Butschkau, Krs. Namslau/Schlesien, W 01.09.1935
-
1976:
Müller, P. Laurentius OSB, Krankenhausseelsorger und Vicarius Cooperator in Wildeshausen St. Peter, * 05.01.1908 in Bamenohl/Sauerland, W 03.12.1939
