Nutzungsordnung für Kirchenräume

Hinweise für liturgische und nicht-liturgische Veranstaltungen

Im Kirchlichen Amtsblatt ist im Juni 2016 eine Nutzungsordnung für Kirchenräume veröffentlicht worden. Diese Nutzungsordnung beinhaltet zahlreiche Hinweise für liturgische und nicht-liturgische Veranstaltungen.

Insbesondere für Musikaufführungen sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Außerdem wurden frühere Erlasse und Leitsätze zu musikalischen Aufführungen aufgehoben.

Ansprechpartner

Ulrich Grimpe

Kirchenmusik

0251 495-569

grimpe[at]bistum-muenster.de