Queere Menschen gehören zu uns
In einer offenen und respektvollen Gemeinschaft ist Platz für alle Menschen – auch im Bistum Münster, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.
Ein Netzwerk engagierter Personen im Feld der Queerpastoral setzt sich dafür ein, dass lesbische, schwule, bisexuelle, asexuelle, trans*, intergeschlechtliche, non-binäre, queere Menschen und ihre Angehörigen in kirchlichen Räumen sichtbar, willkommen und wertgeschätzt sind.
Dieses Netzwerk bietet verschiedene Anlaufstelle für Fragen rund um queere Pastoral, lebensbegleitende Seelsorge und den Austausch über Erfahrungen und Bedürfnisse queerer Menschen. Ziel ist es, Ausgrenzung entgegenzuwirken und Räume der Begegnung zu schaffen.
Im Mittelpunkt stehen:
- eine Willkommenskultur
- das Entgegenwirken gegen jede Form von Diskriminierung
- die Sensibilisierung für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
- einen Raum sichern für individuelle Lebensgeschichten
- das Angebot von Seelsorge, Beratung und Kontaktmöglichkeiten
Aus der Überzeugung heraus, dass jeder Mensch einzigartig und gewollt ist, wird hier das Netzwerk Queerpastoral innerhalb des Bistums Münster zugänglich gemacht.
Wir wollen Vielfalt fördern und queere Perspektiven sichtbar machen. Neben den Netzwerkadressen haben wir einiges an Hintergrundinformationen zusammengestellt.
Nun gibt es nicht mehr Juden oder Nichtjuden, Sklaven oder Freie, Männer oder Frauen. Denn ihr seid alle gleich – ihr seid eins in Jesus Christus
Arbeitskreis Queerpastoral Bistum Münster
Markus Gutfleisch (Sprecher)
Mobil 0151 11263998
gutfleisch[at]katholisch-lsbt.de
Frank Schwerdtfeger
Fon 0152 02694515
schwerdtfeger[at]bistum-muenster.de
Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen
1. Februar 2026
3. Mai 2026
30. August 2026
22. November 2026, jeweils um 10 Uhr
Queere (Glaubens-) Geschichten - Predigtreihe in der Heilig-Kreuz-Kirche Cloppenburg-Stapelfeld
Die Stapelfelder Heilig-Kreuz-Gemeinde versteht sich als Kirche der offenen Tür. In ausgewählten Sonntagsgottesdiensten erzählen queere Menschen in Predigten und persönlichen Zeugnissen von ihren Erfahrungen als LSBTIAQ+. Im Anschluss sind alle Interessierten zu einem vertiefenden Nachgespräch eingeladen.
7. Mai 2026
Gender-Ideologie!? - Eine katholische Kritik
Vortrag und Diskussion mit Prof. Dr. Gerhard Marschütz in der Katholischen Akademie Stapelfeld
11. Mai 2026
Gesehen und angenommen - Wie wir queere Jugendliche im Coming-out-Prozess begleiten können
Vortrag zur Bedeutung sozial-kognitiver Fähigkeiten beim Outing in der Katholischen Akademie Stapelfeld
15. Oktober 2026
“Queersensible Pastoral vor Ort gestalten” - Fortbildung für Priester, Diakone und Pastoralreferenten/innen in der Wasserburg Rindern
5./6. Oktober 2027
Ein Alter, viele Gesichter - Diversität verstehen und gestalten
Digitales Seminar als Teilmodul der ökumenischen Qualifikationsreihe "älterwerden.endlich.leben" für die Arbeit mit älteren Menschen. Eine Übersicht über die Inhalte sowie die weiteren Module gibt es auf der Website und im Veranstaltungsflyer.
Leitung: Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntkekin, Tash Hilterscheid
Texte des Synodalen Wegs
Das Thema "Queer-Sein in der Kirche" wurde intensiv auf dem Synodalen Weg, dem Gesprächsforum für zentrale Themen innerhalb der Katholischen Kirche in den Jahren 2019-2023, diskutiert. Das Forum IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ hat hierbei wegweisende Texte zur Thematik vorgelegt.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Texte der Synodalversammlungen (Link auf die Website des Bistums Essen).
Arbeitsrecht
Einstellung als Mitarbeiter*in in einer Einrichtung des Bistums Münster
Die kirchliche Grundordnung wurde im Jahr 2023 verändert, ebenso die Missio-Ordnung (für die Schulen).
Für Arbeitsverträge mit katholischen Trägern gilt das allgemeine weltliche Arbeitsrecht, darüber hinaus gibt es eigene Vorschriften. Grundlegend ist insbesondere die durch die Bischofskonferenz einheitlich beschlossene und zum 01.01.2023 auch für das Bistum Münster novellierte Grundordnung für den kirchlichen Dienst. Eine Parallele zu Tarifverträgen sind arbeitsvertragliche Regelungen, die in Kommissionen, die paritätisch mit von den Dienstgebern entsandten und von den Beschäftigten gewählten Vertreter*innen besetzt sind, ausgehandelt und von den (Erz-)Bischöfen in Kraft gesetzt werden. Im Bistum Münster sind dies vor allem die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) sowie im Caritasbereich die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Diese Regelungen orientieren sich eng an den Tarifverträgen für Angestellte in Städten und Kreisen.
Demnach sind persönliche Lebensführung, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität nicht relevant für eine Einstellung als Mitarbeiter*in in einer Einrichtung des Bistums Münster.
Nützliche Links:
Deutsche Bischofskonferenz
Grundordnung des kirchlichen Dienstes
Brief von Dr. Beate Gilles, Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz, an den Bundesverband der Pastoralreferent*innen Deutschlands e.V. sowie den Gemeindereferent*innen Bundesverband
Regional-KODA NW
Selbstbestimmungsgesetz
Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes sind eine Reihe Veränderungen und Erleichterungen in Kraft getreten:
• Vereinfachung der Änderung von Geschlecht und von Vornamen
• Eintragung von „Elternteil" in der Geburtsurkunde statt „Vater" oder „Mutter"
• Offenbarungsverbot
Damit auch kirchliches Handeln diesen Regelungen entspricht, wurde zum einen ein Dekret zur Erstellung und Bearbeitung von Taufbucheinträgen vom Bischof erlassen. Zum anderen wurden Formulare und Urkunden zur Taufe angepasst. Für die Eintragungen im Taufbuch sind nun die Angaben in der Geburtsurkunde ausschlaggebend. Dabei gilt fortan die rechtliche und nicht mehr die leibliche Elternschaft. Somit können zum Beispiel bei gleichgeschlechtlichen Paaren beide Eltern im Taufbuch unter Eltern eingetragen werden.
Des Weiteren wurde ein besonderes Augenmerk auf das Offenbarungsverbot gelegt. Hinsichtlich des Geschlechtseintrags sowie des Vornamens gilt grundsätzlich ein Offenbarungsverbot, das heißt, dass die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden dürfen. Dies führt auch dazu, dass wortgenaue Abschriften aus dem Taufbuch nur noch für ganz wenige kirchliche Zwecke wie Eheschließung oder Priesterweihe ausgestellt werden dürfen. In allen anderen Fällen wird nur eine Taufbescheinigung ausgestellt, in der der Name der Person zum aktuellen Zeitpunkt aufgeführt wird.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel 162 des kirchlichen Amtsblatts vom 01.11.2024 (Link zur PDF-Datei).