Intervention im Bistum Münster

Wie geht das Bistum Münster mit dem Thema Sexueller Missbrauch um? Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Intervention.

Bischof Dr. Felix Genn im August 2018 zum Thema Missbrauch:

"Es gibt kein Verhalten, durch das Vertrauen schändlicher zerstört wird als durch sexuellen Missbrauch und dadurch, dass dieses widerwärtige Verbrechen auch von kirchlichen Verantwortlichen zu leicht übergangen und auch vertuscht wurde und wird.

Natürlich ist es gut und wichtig, dass wir uns hierfür bei den Opfern entschuldigen. Bei allem, was wir tun, müssen die Opfer im Mittelpunkt stehen: Was können wir für sie tun? Wie können wir angesichts des unvorstellbaren Leids, das Priester und andere Menschen der Kirche ihnen zugefügt haben, alles uns Mögliche tun, die Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen? Und schließlich: Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen, um möglichst zu verhindern, dass es weitere Opfer gibt?

Von daher ist es gut und wichtig, dass wir eine Haltung der Nulltoleranz gegenüber dem Verbrechen des sexuellen Missbrauchs nicht nur formulieren, sondern umsetzen. Natürlich ist es gut und wichtig, dass wir so intensiv wie keine andere Institution in Deutschland Präventionsarbeit betreiben. Natürlich ist es gut und wichtig, dass das Thema „Sexualität“ in der Priesterausbildung eine große Rolle spielt und dass wir Priester haben, die sich ihrer Sexualität bewusst sind. Das alles ist – wie gesagt – gut und wichtig. Wir dürfen aber dabei nicht stehen bleiben.

Papst Franziskus hat zurecht beklagt, dass sexueller Missbrauch in der Kirche durch die Haltung des Klerikalismus begünstigt und gedeckt wird. In der Konsequenz muss das heißen, dass wir uns von einem solchen Klerikalismus verabschieden. Das wird dazu führen, dass Priester und auch Bischöfe in der katholischen Kirche an vielen Stellen Macht und Einfluss abgeben und dass wir zu einem neuen Verhältnis von Laien und Priestern, von Haupt- und Ehrenamtlichen, von Männern und Frauen in der katholischen Kirche kommen müssen. Wie das konkret aussehen wird, kann ich Ihnen heute nicht sagen. Ich bin aber davon überzeugt: Wir brauchen Veränderungen."

Intervention im Bistum Münster

Der Umgang der Katholischen Kirche mit der Problematik des sexuellen Missbrauchs ist seit Jahren Thema. Nicht zuletzt durch die sog. MHG-Studie ist die Tragweite dessen, was sich mit diesem Thema verbindet, mehr als deutlich geworden. Die Katholische Kirche und auch das Bistum Münster müssen sich der eigenen Verantwortung beim Umgang mit dem Thema und speziell auch mit Blick auf den Umgang mit von sexuellem Missbrauch Betroffenen stellen.

Um hier eine möglichst einheitliche Verfahrens- und Vorgehensweise zu gewährleisten, hat das Bistum Münster seit April 2019 eine eigene Stabsstelle Intervention und Prävention eingerichtet. Speziell bei dem eigenständigen Bereich der Intervention laufen seither alle Fragestellungen, die mit dieser Thematik verbunden sind, zentral zusammen.

Das Selbstverständnis des Bereichs Intervention im Bistum Münster, seine Verortung und seine Aufgaben sind in dem Konzept des Bereichs Intervention im Bistum Münster – Stand Dezember 2021 beschrieben. Das Konzept wurde im November 2021 vom Ständigen Beraterstab des Bischofs beschlossen und von Bischof Dr. Felix Genn angenommen. Der Ständige Beraterstab hat sich ein Statut gegeben, was der Bischof von Münster in Kraft gesetzt hat und was im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 4 2023. Art. 74, S. 182 ff veröffentlicht worden ist.

Kirchenrechtliche Grundlagen der Interventionsarbeit

Der Umgang des Bistums Münster mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs und auch Hinweise zu dem jeweiligen Vorgehen sind in entsprechenden Ordnungen des Bistums geregelt, die jeweils im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht werden:

Die kirchenrechtliche Basis für die Interventionsarbeit ist vor allem die Ordnung zum Umgang mit sexuellem Missbrauch (...) (Kirchliches Amtsblatt Nr. 7, 2022, Art. 87, S. 195 ff.).

Ausführungsbestimmungen dazu, die u. a. auch die Arbeit der Intervention im Blick haben, finden sich im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 9 vom 1. September 2020 unter Artikel 165. 

Die Befugnisse des Interventionsbeauftragten wurden ebenfalls im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 9 vom 1. September 2020 unter Art. 166 geregelt.

Intervention im Bistum Münster

Stephan Baumers

Weisungsunabhängiger Interventionsbeauftragter,Sozialarbeiter/Sozialpädagoge

0251 495-6029

baumers[at]bistum-muenster.de
Eva-Maria Kapteina

Eva-Maria Kapteina

Weisungsunabhängige Interventionsbeauftragte,Rechtsanwältin

0251 495-6967

kapteina[at]bistum-muenster.de
Julia Becks

Julia Becks

Sekretariat

0251 495-6032

becks[at]bistum-muenster.de