Mitglieder der Themengruppe
- Anja Daut
- Gereon Evers
- Dr. Philipp Peters
- Prof. Dr. Thomas Schüller
- Prof. Dr. Reinhild Ahlers
Nicht mehr alle Pfarreien unseres Bistums können von einem Pfarrer geleitet werden. Einige Pfarreien sollen bzw. werden schon von einem Team geleitet. Dazu bedarf es eines Diözesanstatuts.
Erarbeitung eines Vorschlags für die Veröffentlichung eines Diözesanstatuts nach c. 517 § 2 CIC im Kirchlichen Amtsblatt.
Nach can. 517 § 2 CIC können eine oder mehrere Personen, die nicht geweiht sind, gemeinsam mit einem moderierenden Priester die Verantwortung für eine Pfarrei übernehmen. Das Statut regelt, welche Aufgaben und Befugnisse ein/e einzelne/r Pfarrbeauftragte/r bzw. ein Beauftragtenteam hat. Außerdem wird geregelt, welche Rolle der moderierende Priester und das Seelsorgeteam haben.
Annahme des Diözesanstatuts in der vorliegenden Fassung.
Der Diözesanrat empfiehlt dem Bischof die Umsetzung und Inkraftsetzung des Statutes in der vorliegenden Fassung.
Abstimmung: 26 Ja 0 Nein 0 Enthaltung
Positive Anmerkungen:
Kritische Anmerkungen:
Sonstige Anmerkungen: