Themengruppe Untergruppe c517§2

    Mitglieder der Themengruppe

    • Anja Daut
    • Gereon Evers
    • Dr. Philipp Peters
    • Prof. Dr. Thomas Schüller
    • Prof. Dr. Reinhild Ahlers

    Ausgangslage

    Nicht mehr alle Pfarreien unseres Bistums können von einem Pfarrer geleitet werden. Einige Pfarreien sollen bzw. werden schon von einem Team geleitet. Dazu bedarf es eines Diözesanstatuts.

    Arbeitsauftrag der Themengruppe

    Erarbeitung eines Vorschlags für die Veröffentlichung eines Diözesanstatuts nach c. 517 § 2 CIC im Kirchlichen Amtsblatt.

    Inhalt des erarbeiteten Diözesanstatuts

    Nach can. 517 § 2 CIC können eine oder mehrere Personen, die nicht geweiht sind, gemeinsam mit einem moderierenden Priester die Verantwortung für eine Pfarrei übernehmen. Das Statut regelt, welche Aufgaben und Befugnisse ein/e einzelne/r Pfarrbeauftragte/r bzw. ein Beauftragtenteam hat. Außerdem wird geregelt, welche Rolle der moderierende Priester und das Seelsorgeteam haben.

    Empfehlung der Themengruppe

    Annahme des Diözesanstatuts in der vorliegenden Fassung.

    Votum des Diözesanrates

    Der Diözesanrat empfiehlt dem Bischof die Umsetzung und Inkraftsetzung des Statutes in der vorliegenden Fassung.

    Abstimmung:              26 Ja                0 Nein             0 Enthaltung

    Anmerkungen des Diözesanrates

    Positive Anmerkungen:

    • § 5 (5) kann die Perspektive ergänzt werden, dass es ein Bemühen auf NRW-Ebene geben soll, dass der Vorsitz des KV von der Rolle des moderierenden Priesters gelöst wird?

    Kritische Anmerkungen:

    • Anfagen bevor es „brennt“ = üben = Wegbereitung

    Sonstige Anmerkungen:

    • keine