Themengruppe Pastorale Kriterien für die Immoblienentwicklung

    Mitglieder der Themengruppe

    • Friederike Bude (BGV 202)
    • Ute Gertz BGV (211)
    • Herbert Große-Ruiken (Diözesanvermögensverwaltungsrat)
    • Dr. Judith Lurweg (BGV 202, bis 06/2023)
    • Cäcilia Leenders-van Eickels (Pastoralreferentin St. Peter Recklinghausen)
    • Jochen Olgemöller (ZR Warendorf)
    • Marianne Schäper-Mürmann (Pfarreirat St. Christopherus, Werne)
    • Georg Schoofs (BGV 630)
    • Stefan Sühling (Pfarrer St. Nikolaus Wesel)
    • Fabian Teltrop (bis 05/2023)
    • Detlef Waldmann (BGV 630)
    • Prof. Dr. Wolfgang Wiesmann (Kirchenvorstand St. Peter Recklinghausen)

    Ausgangslage

    „Anliegen einer kirchlichen Immobilienentwicklung ist es, auf eine für die Zukunft tragfähige Ausrichtung des Immobilienbestandes hinzuwirken.
    Diese Ausrichtung muss sich an den künftigen Bedarfen der Seelsorge orientieren. Veränderte (ökologische, ökonomische und soziale) Rahmenbedingungen erfordern verschiedene Anpassungen an den Gebäudebestand, um die Nutzung, Bewirtschaftung und Instandhaltung der für die Pastoral notwendigen Immobilien langfristig und nachhaltig zu sichern.

    Der Fokus der kirchlichen Immobilienentwicklung weitet sich von der einzelnen Pfarrei auf den umfassenden Rahmen der Pastoralen Räume und gegebenenfalls darüber hinaus.“

    Arbeitsauftrag der Themengruppe

    1. Die Themengruppe entwickelt Kriterien für die Qualität von Pastoral.
    2. Die Themengruppe entwickelt standardisierte Kriterien zur Bewertung von Investitionsmaßnahmen, die pastoralen, finanziellen und baulichen Aspekte ins Verhältnis setzt.
    3. Die Themengruppe entwickelt ein standardisiertes Verfahren, das zu einer Liegenschaftsentwicklung auf Ebene des Pastoralen Raumes führt.
    4. Die Themengruppe entwickelt Referenzen, nach denen mittel- und langfristig die pastorale Infrastruktur im Bistum Münster ausgerichtet werden kann.
    5. Die Themengruppe entwickelt ein Kommunikationskonzept, das die entwickelten Empfehlungen vermittelt.

    Empfehlung der Themengruppe

    • Kriterien für pastorale Qualität
    • Baufachliche und ökonomische Kriterien (gelten bereits, bzw. sind im Verlauf zu aktualisieren)
    • Verfahrensvorschlag zur Immobilienentwicklung (inkl. Bestandserhebung Immobilien, Digitalisierung/digitale Gebäudeakte, Unterstützung mit Arbeitsmaterialien) (im Grundsatz bereits entschieden, siehe Update Nr. 4, 12/2023)
    • Unterstützung und Begleitung der Prozesse vor Ort (Zuständigkeit BGV, Generalvikar, bzw. HALKO)
    • Kurzfristige und mittelfristige Ausrichtung der Immobilienentwicklung im Bistum Münster
    • Hinweise zum Kommunikationskonzept (Zuständigkeit Abt. 150)

    Votum des Diözesanrates

    Der Diözesanrat empfiehlt den Verantwortlichen auf Grundlage der entwickelten Kriterien, Immobilienkonzepte in den Pastoralen Räumen zu entwickeln.

    Abstimmung:  26 Ja                0 Nein             2 Enthaltung

    Anmerkungen des Diözesanrates

    Positive Anmerkungen:

    • Kirchenvorstände von der Verantwortung entlasten, Gebäude „durchbringen“ zu müssen
    • Schwerpunktsetzung z. B. „Hochzeitskirche“
    • Entscheidung vor Ort: Unterschiede Stadt-Land, Gebäudetypen
    • Kriterien: traditionell, Gewachsenes hinterfragen
    • So OK!
    • „Es wird spannend!“

    Kritische Anmerkungen:

    • Immobilienverantwortung liegt weiter in Pfarreien <–> Konzept auf pastoralen Raum ?

    Sonstige Anmerkungen:

    • Kommunikation!
      -> Vom Bistum in die pastoralen Räume –> dann untereinander