Themengruppe Leitungsformen im Pastoralen Raum (Leitung)
Mitglieder der Themengruppe
- Matthias Mamot (Leitung bis 04|2023, Bischöfliches Generalvikariat, Abteilung Seelsorge-Personal)
- Stephanie Heckenkamp-Grohs (Leitung ab 04|2023, Abteilung Seelsorge-Personal)
- Prof. Dr. Reinhild Ahlers (Leitung Untergruppe CIC 517§2, Bischöfliches Generalvikariat, Abteilung Kirchenrecht)
- Beatrix Bottermann (freiwillig Engagierte in der Verbands- (KFD) und Ratsarbeit)
- Matthias Brinkschulte (Pastoralreferent mit Leitungsverantwortung in der Pfarrei in Greven)
- Friederike Bude (Bischöfliches Generalvikariat, Pastorale Strategie)
- Johannes Bücker (bis 05|2023 Bischöfliches Generalvikariat, Abteilung Kirchengemeinden)
- Pater Hans Michael Hürter (Pfarrverwalter in der neuen Leitungsform in der Pfarrei in Saerbeck)
- Pfr. Stefan Jürgens (Leitender Pfarrer in Ahaus)
- Desiree Kaiser (Pastoralreferentin mit Leitungsverantwortung in der Pfarrei in Schermbeck)
- Petra Kintrup (ab 05|2023 Bischöfliches Generalvikariat, Abteilung Kirchengemeinden)
- Johannes Vutz (Bischöflich Münstersches Offizialat)
- Dr. Josef Wellmann (Mitglied im Kirchenvorstand der Pfarrei St. Antonius in Herten)
Ausgangslage
Derzeit gibt es vielfältige Formen von Leitung auf Ebene der Pfarreien, die im Pastoralen Raum eigenständig bleiben. Dadurch ist der Pastorale Raum als Kooperationsraum definiert. Die Grundhaltungen, die derzeit die vielfältigen Leitungsformen auf Ebene der Pfarreien prägen, sollen zukünftig auch die Leitung auf Ebene des Pastoralen Raumes orientieren (siehe Empfehlung unten).
Die Bilder von Leitung orientieren sich in der katholischen Kirche in der Regel am Bild des leitenden Pfarrers. Eine Veränderung hin zu vielfältigen Leitungsformen stellt einen umfassenden Kulturwandel dar. Damit dieser gelingen kann, braucht es verbindliche und klare Rahmenbedingungen.
Neue Leitungsformen erfordern Zusammenarbeit vor Ort. Diese muss erst wachsen können. Deshalb wird die Gründung von Koordinierungsteams empfohlen (eigene, schon verabschiedete Empfehlung).
Arbeitsauftrag der Themengruppe
Die Themengruppe „Leitungsformen im Pastoralen Raum“ formuliert und definiert resultierend aus den bisher gemachten und zukünftigen Erfahrungen Vorschläge, welche konkreten Leitungsformen verstetigt werden können und sollen sowie welche Rahmenbedingungen es dafür braucht. Die Themengruppe entwickelt Vorschläge für Leitungsformen auf Ebene des Pastoralen Raums – auch unter der Berücksichtigung, dass Pfarreien in einem Pastoralen Raum verschiedenartig geleitet werden.
Empfehlung der Themengruppe
Die TG hat folgende Empfehlungen erarbeitet:
- (1) Grundverständnis von und Grundhaltungen für Leitungsformen im Bistum Münster
- Vorschlag zur Errichtung von Koordinierungsteams bzw. Prozessgruppen (BMO) im Pastoralen Raum (Empfehlung bereits entschieden)
- (2) Vorschläge für Experimentierformen von Vielfältiger Leitung auf Ebene von Pfarreien im Bistum Münster
- (3) Vorschlag für ein Rahmenstatut can. 517 § 2 CIC (eigene Empfehlung der Untergruppe)
- (4) Vorschläge zu einem verbindlichen Verfahren bei der Besetzung und Beauftragung von Leitungsverantwortlichen
- (5) Kriterien für Besetzung und Aufgaben eines Leitungsteams für den Pastoralen Raum
- Vorschlag zur Fortschreibung des Projektes „Multiprofessionelle Teams“ als „Profilstellen im Pastoralen Raum“ (in eigener Empfehlung)
Zu (1)
Die TG empfiehlt, alle Formen von Leitung sowohl auf Pfarrei- als auch auf Pastoraler Raum-Ebene an folgenden Grundhaltungen auszurichten:
- Leitung fokussiert nie allein auf eine Person – Leitung erfolgt im Team im Bewusstsein gemeinsam getragener Verantwortung
- Leitung beteiligt freiwillig Engagierte
- Die Leitungsform muss zur Situation und zu den Menschen vor Ort passen
- Die Beauftragung für Leitungsformen erfolgt immer zeitlich befristet
Zu (2)
- Kirchenrechtlich sind zwei Varianten im Bistum Münster möglich.
- Die konkrete Ausgestaltung und Entwicklung von vielfältigen Formen innerhalb dieses kirchenrechtlichen Rahmens ist weiterhin möglich und gewünscht.
Zu (3)
- Das Rahmenstatut regelt die bischöfliche Beauftragung und stellt Leitplanken zur Verfügung. Die Ausgestaltung im Einzelfall wird über Ausführungsbestimmungen geregelt.
- Grundsätzlich gilt die Aufforderung, eine Leitungsform mit Beauftragtenteam zu implementieren. Eine Einzelperson sollte nur in Einzelfällen beauftragt werden.
- Das Rahmenstatut ist bei der Entwicklung einer Leitungsform ohne kanonisch eingesetzten Pfarrer anzuwenden. Ausnahmen sind mit dem BGV abzustimmen und vom Diözesanbischof zu genehmigen.
Zu (4)
Die TG empfiehlt, ein Leitungsteam auf Ebene des Pastoralen Raumes zeitlich befristet für drei Jahre als Projekt mit begleitender Evaluation zu implementieren.
Die TG Leitung empfiehlt die Wahl in einer „Vollversammlung des Pastoralen Raumes“ als Organ der Mandatierung („demokratische“ Legitimation), sowie als Rückbindung und Ort für pastorale Grundsatzentscheidungen das Leitungsteam wird (Thema der Themengruppe Gremienstruktur). Nach der Wahl wird das Leitungsteam von der Bistumsleitung beauftragt.
Zu (5)
Die leitenden Pfarrer und die Pfarreileitungen des Pastoralen Raumes einigen sich untereinander darauf, welcher leitende Pfarrer Mitglied des Leitungsteams wird; der/die Verwaltungsleitung für den Pastoralen Raum gehört als geborenes Mitglied zum Leitungsteam. Ein leitender Pfarrer und ein:e Pastoralreferent:in im Pastoralen Raum er-halten dafür einen freien Beschäftigungsumfang.
Weiter sollten zwei freiwillig Engagierte aus dem Pastoralen Raum gewählt werden. Freiwillig Engagierte sind grundsätzlich als Teil eines jeden Leitungsteams zu gewinnen.
Hauptaufgaben
- Pastoralentwicklung im Pastoralen Raum: Das Leitungsteam initiiert und strukturiert in Zusammenarbeit mit den Gremien* partizipative Lern- und Entwicklungsprozesse im Pastoralen Raum.
- Kooperation im Pastoralen Raum: Das Leitungsteam unterstützt die Kommunikation im Pastoralen Raum, vernetzt wo nötig Akteur:innen und stärkt dabei Selbstorganisation und Eigenverantwortung.
- Ressourcen im Pastoralen Raum: Das Leitungsteam steuert die Ressourcen des pastoralen Personals und zunehmend weiterer Ressourcen entsprechend des Orientierungsahmens. Dabei ist besonders die kurzfristig-operative Perspektive Aufgabe des Leitungsteams. Die langfristig-strategische Perspektive der Ressourcen-Steuerung erfolgt gemeinsam mit den Gremien*.
- Die Aufgaben sind dynamisch veränderbar (siehe Orientierungsrahmen).
- Die Aufgaben sind in der Umsetzung delegierbar und jeweils im Team (mindestens Tandem aus hauptberuflichen und freiwillig Engagierten) zu übernehmen. Die Verantwortung dafür, dass die hier genannten Aufgaben erledigt werden, trägt das Leitungsteam.
- Sollten im seelsorglichen Alltag keine freiwillig Engagierten im Leitungsteam beteiligt sein, braucht es hierbei eine Rückbindung an die freiwillig Engagierten im Leitungsteam des Pastoralen Raumes.
Votum des Diözesanrates
Der Diözesanrat folgt den Empfehlungen der Themengruppe "Leitungsformen im Pastoralen Raum“ und empfiehlt die Umsetzung.
Abstimmung: 22 Ja 1 Nein 3 Enthaltungen
Anmerkungen des Diözesanrates
Positive Anmerkungen:
- Ehrenamtliche tragen viel Arbeit vor Ort. Sie gehören auch mit zum Leitungsteam, sind nicht nur „Arbeitstiere“
- Alle Mitglieder des Leitungsteams werden alle 3 Jahre neu gewählt.
Kritische Anmerkungen:
- Finanzielle Honorierung
- Kaum Flexibilität bei Tarifstruktur – Anpassung an Verantw. Leistung
Sonstige Anmerkungen:
- Zuordnung v. Gremienstruktur und Vollversammlung im Blick behalten
?! Kooperationsbereitschaft - 3 Jahre genug? 5 Jahre besser!
- Konfliktmanagement und Begleitung des Leitungsteams ist wichtig
- Beteiligung v. Frauen –> Ermöglichungsfaktor (Finanzen/Zeit) –> Berücksichtigung bei der Evaluation
- lösen von Profilzuschreibungen
- Paritätische Besetzung festlegen