© Bistum Münster/Ann-Christin Ladermann

Informationen rund um die Neuregelungen des Umsatzsteuerrechts

Zum 1. Januar 2023 sollte sich die Umsatzsteuerpflicht für kirchliche Einrichtungen ändern. Bundestag und Bundesrat haben nun beschlossen, dass die bisher geltende Übergangsregelung um zwei weitere Jahre verlängert wird. Dennoch haben sich die meisten Kirchengemeinden und Zentralrendanturen entschieden, zumindest intern die formellen Vorgaben bereits ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Spätestens ab dem 1. Januar 2025 gibt es dann sehr strikte Regelungen, welche Veranstaltungen und Angebote umsatzsteuerpflichtig sind und welche nicht. Bereits heute umsatzsteuerpflichtige Vereine und Verbände sind von der Verlängerung der Übergangsregelung nicht betroffen. Für sie gilt uneingeschränkt die Umsatzsteuerpflicht.

Zu den in Kraft tretenden Änderungen des Umsatzsteuerrechts hat das Bistum Münster bereits eine umfassende Arbeitshilfe für die Pfarreien/Kirchengemeinden herausgegeben. Für euch, als Verantwortliche der Jugendarbeit, haben wir diese Erläuterungen hier kompakt aufbereitet, so dass nur die Themen behandelt werden, die euch wirklich betreffen.

Bitte nutzt diese Arbeitshilfe, um euch schon jetzt darauf vorzubereiten, wie ihr eure Kassen zukünftig führen solltet!

Fragen und Antworten

In zwei Online-Schulungsveranstaltungen im November 2022 haben wir über das neue Umsatzsteuerrecht informiert. Die Fragen und Antworten zu Themen wie Rechnungen, Konten und Nebenkassen, Ferienfreizeiten/Reisen, Gruppenstunden, Spenden und Spendenaktionen, Teilnehmerbeiträgen etc findet ihr in dieser Übersicht.

 

Bei Fragen wendet euch an

Julia Wehofsky

Julia Wehofsky

Pädagogische Fachkraft, Jugendverbandsarbeit

0251 495-380

wehofsky[at]bistum-muenster.de

Anna-Lena Vering

BDKJ Diözese Münster

vering[at]bistum-muenster.de