Rat der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten

Als berufständiges Gremium vertritt der Rat der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten die vom Bischof für den hauptberuflichen pastoralen Dienst beauftragten Frauen und Männer.

Der Rat wirkt mit bei der Beratung über pastorale Leitlinien und Schwerpunkte wie auch über Themen und Konzepte des pastoralen Dienstes im Bistum. Zudem beobachtet und begleitet er die Entwicklung des Berufs des Pastoralreferenten bzw. der Pastoralreferentin als Laien in der Seelsorge.

Zusammensetzung

Laut Satzung gehören dem Rat stimmberechtigt an

  • der Bischof als Vorsitzender,
  • zehn gewählte Kreisdekanatssprecher/-innen als Vertreter/-innen der Regionen, darunter die beiden Sprecher/-innen des Offizialatsbezirks Vechta,
  • zehn direkt gewählte Pastoralreferenten/-innen.

Beratende Mitglieder sind

  • die Leiterin/der Leiter des Instituts für Diakonat und pastorale Dienste im Bistum Münster,
  • die/der für die Berufsgruppe zuständige Referent/-in der Hauptabteilung Seelsorge-Personal des Bischöflichen Generalvikariates Münster sowie der entsprechende Vertreter des Bischöflich Münsterschen Offizialates Vechta,
  • je ein/e Vertreter/-in der Mitarbeitervertretungen aus dem nordrhein-westfälischen Teil des Bistums und dem Offizialatsbezirks Vechta.

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Eine namentliche Auflistung aller Mitglieder finden Sie hier.

Der Rat der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten wählt fünf Mitglieder aus seiner Mitte in den Geschäftsführenden Ausschuss. Dieser bestimmt einen Moderator bzw. eine Moderatorin als erste Ansprechperson und öffentliche Stimme des Rates.

Weitere Informationen

Kontakt

Cornelia Bolle-Severin (Moderatorin)
Rosenstraße 16
48143 Münster
Fon 0251 495-475