Hinweisgeberschutz

Ombudsstelle im Bistum Münster

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.

Mögliche Hinweise können sein: Historischer oder aktueller Rassismus, Bestechung und Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre, unangemessene Arbeitsbedingungen, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen und ähnliches.

Von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen, die mit ihrem Anliegen, ihren Sorgen und Nöten Hilfe vom Bistum Münster erwarten, können sich an eine unserer hierfür benannten Ansprechpersonen wenden.

Möglichkeiten zur Meldung

Über das neu installierte Hinweisgeberportal können gem. § 16 HinSchG auch anonyme Hinweise bearbeitet werden.

Bei der Ombudsstelle finden Sie einen geschützten Raum, in dem die Möglichkeit besteht, vertraulichen und, wenn gewünscht, anonymen Kontakt herzustellen, um Hinweise zu möglichen Verstößen zu geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder in besonderen Ausnahmen (§§ 8 und 9 HinSchG) offenbart werden.

Für den Empfang der Hinweise sind verschiedenste Kommunikationskanäle eingerichtet, die die mündliche oder auch schriftliche Übermittlung ermöglichen.

Brief Ombudsstelle Bistum Münster, Postfach 15 03, 48004 Münster
E-Mail
Fon 0251 495-6644
 

Ombudsstelle im Bistum Münster

Michaela Kasper

Michaela Kasper

Ombudsperson

0251 495-6644

ombudsstelle[at]bistum-muenster.de

Markus Ahlers

Leiter der Stabsabteilung Revision

0251 495-17400

ahlers-m[at]bistum-muenster.de

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Anonyme Hinweisstelle

Zu einer Arbeitskultur der Offenheit, Transparenz und Einhaltung von Recht und Gesetz gehört es, dass Mitarbeitende offen auch über sensible Themen sprechen können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Das Bistum Münster ermutigt daher seine Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden und dadurch beizutragen, Schäden zu vermeiden.

Das anonyme Hinweisgebersystem ist erreichbar unter https://bistum-muenster.hintbox.de.

Nach Abgabe des Hinweises folgen nachstehende Schritte:

  • Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises.
  • Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie Informationen über ergriffene Maßnahmen. 
  • Gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG wird die Dokumentation drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann im Einzelfall länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach diesem Gesetz zu erfüllen. 
     

Wichtige Hinweise

Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Weitere Kontakte

Bei Hinweisen über sexuellen Missbrauch:
Interventionsbeauftragte Svenja Bauland, Fon 0251 495-17011
E-Mail  
Website Hilfe bei sexuellem Missbrauch

Bei sonstigen Beschwerden oder Ärger über die Kirche:
Fachstelle Zentrales Beschwerdemanagement
Prof. Dr. Reinhild Ahlers, Fon 0251 495-17300
E-Mail
Website des Beschwerdemanagements

Bei Hinweisen im Bereich Datenschutz:
Fachstelle Datenschutz
E-Mail:
Website der Fachstelle Datenschutz
 

Fragen zur Ombudsstelle