Orientiert an der Emmauserzählung im Lukasevangelium fragt er, welchen Auftrag wir als Kirche im Bistum Münster angesichts der Botschaft des Evangeliums und der Situation unserer Welt haben. Vier verbindliche Optionen für die Seelsorge in unserem Bistum werden benannt:
- Option für das Aufsuchen und Fördern der Charismen aller
- Option für die Einladung zum Glauben
- Option für die Verbindung von Liturgie und Leben
- Option für eine dienende Kirche
Das Grundanliegen des Pastoralplans ist die Bildung einer lebendigen und missionarischen Kirche vor Ort. Daher wurden die Pfarreien im Bistum Münster aufgefordert, für eine menschennahe und zukunftsfähige Seelsorge einen lokalen Pastoralplan zu entwickeln. Die Verantwortung für die Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Lokalen Pastoralpläne der Pfarreien trägt der Pfarreirat in Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand und dem Pastoralteam (Satzung für die Pfarreiräte §2 Abs. 1b). Die Ergebnisse dieser Prozesse veröffentlichen die Pfarreien zumeist auf ihren Internetseiten.
Der aktuelle Transformationsprozess des Bistums Münster PEPS (Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen) setzt die Aufgabe der Weiterentwicklung der Pastoral fort. Dies geschieht in den Pfarreien und an anderen Orten und Gelegenheiten, an denen das Evangelium gelebt und verkündet wird.