
Diözesanrichter Dr. Martin Zumbült in einem Beratungsgespräch.
© Bistum Münster/Anke LuchtGrundsätzlich ist das Offizialat kirchliches Gericht für alle Bereiche des kirchlichen Rechtes. Tatsächlich beschränkt sich die Gerichtstätigkeit von wenigen Ausnahmen abgesehen auf Ehenichtigkeitsverfahren. In Deutschland haben fast alle Diözesen ein eigenes Offizialat, einige Diözesen haben aber auch ein gemeinsames Kirchengericht.
Das Münsterische Offizialat ist als Gericht erster Instanz zuständig für Fälle aus dem eigenen Bistum sowie dem Bistum Essen. Außerdem ist es Berufungsgericht für die Offizialate der Erzbistümer Köln und Paderborn. Berufungsgericht für Münster ist das Erzbischöfliche Offizialat Köln.