Kirchengericht

Bischöfliches Offizialat in Münster

Das Offizialat ist das kirchliche Gericht unserer Diözese. So wie der Bischof für die Verwaltung eine eigene Behörde hat - das Generalvikariat -, so hat er auch ein eigenes Gericht, dem er die Rechtsprechung anvertraut und für das er als Leiter den Gerichtsvikar, den Offizial bestellt.

Beratungsgespräch im kirchlichen Gericht

Diözesanrichter Dr. Martin Zumbült in einem Beratungsgespräch.

© Bistum Münster/Anke Lucht

Grundsätzlich ist das Offizialat kirchliches Gericht für alle Bereiche des kirchlichen Rechtes. Tatsächlich beschränkt sich die Gerichtstätigkeit von wenigen Ausnahmen abgesehen auf Ehenichtigkeitsverfahren. In Deutschland haben fast alle Diözesen ein eigenes Offizialat, einige Diözesen haben aber auch ein gemeinsames Kirchengericht.

Das Münsterische Offizialat ist als Gericht erster Instanz zuständig für Fälle aus dem eigenen Bistum sowie dem Bistum Essen. Außerdem ist es Berufungsgericht für die Offizialate der Erzbistümer Köln und Paderborn. Berufungsgericht für Münster ist das Erzbischöfliche Offizialat Köln.