- Die Implementierung der Kirchengemeindeverbände (KGV)
- Die Veränderung der Trägerstrukturen bei den Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)
- Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in den Kirchengemeinden
Ende Februar 2026 hat die Lenkungsgruppe wichtige Entscheidungen im Veränderungsprogramm getroffen:
- Die Betriebsübergänge der TEK erfolgen im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge, das heißt in einem individuellen gesonderten Verfahren.
- Zur wirtschaftlichen und pastoralen Steuerung sowie zur Ermöglichung einer umsatzsteuerlichen Organschaft wird eine Holding als Dachorganisation gegründet.
- Der Übergang der TEK erfolgt ab dem 1. August 2027 in mehreren Etappen.
Eine zusammenfassende Präsentation zur Einordnung sowie zu den Hintergründen dieser Entscheidungen können Sie hier herunterladen: Präsentation Überleitung der Kitas (PDF-Datei, nicht barrierefrei). Hierzu gibt es sicher viele Fragen, die aktuell noch nicht alle beantwortet werden können. Wo Antworten möglich sind, finden Sie diese, ebenso wie bei den Fragen zu den KGV und zu NKF, auf dieser Internetseite.
Zur Einordnung noch folgende Hinweise: Bereits im September 2025 hatte die Lenkungsgruppe entschieden, dass die Trägerschaften der Tageseinrichtungen für Kinder auf drei gGmbHs übertragen werden sollen.
Zudem geben wir hier auch Informationen zu weiteren Veränderungsprozessen, die derzeit in unserem Bistum laufen: die Einführung von Verwaltungsleitungen, die Digitalisierung und die Immobilienentwicklung. Auch finden Sie Hinweise zum Zeitplan und zur Projektstruktur, in der die Veränderungsprozesse gestaltet werden. Und wir nennen Kontaktdaten, an die Sie sich wenden können, wenn Sie weitere Fragen zu den Veränderungsprozessen haben.
Die zentralen Veränderungsprozesse standen auch bereits im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung, die am 2. Juni 2025 in Münster stattfand. Wir dokumentieren hier die zentralen Statements der Veranstaltung.











