Ärztetreffen 2014 des Bistums
Vorsorgliche Gentests "eröffnen große Chancen", könnten aber auch "zu einer Belastung des Einzelnen und der Gesellschaft führen". Das hat Weihbischof Dr. Stefan Zekorn beim Ärztetreffen des Bistums im Franz-Hitze-Haus betont, zu dem mehr als 250 Mediziner aus der ganzen Diözese nach Münster gekommen waren.
Zwei Referenten, ein Genetiker und ein Ethiker sprachen über prädiktive genetische Diagnostik.
Prof. Dr. Peter Wieacker, Leiter des Instituts für Humangenetik an der Uni Münster, stellte dar, was im Bereich genetischer Diagnostik derzeit medizinisch möglich ist und wo die Grenzen liegen. Gentests könnten heute teilweise schon über Nacht sicher eine Diagnose bestätigen, so dass unmittelbar mit einer Therapie begonnen werden könne, sagte Wieacker.
Der Genetiker betonte aber auch, dass genetische Abweichungen alles andere als selten seien. Bereits bei der Geburt hätten vier bis fünf Prozent aller Kinder erblich bedingte Erkrankungen. Betrachte man alle Altersgruppen, seien bei mehr als zwei Drittel der Menschen genetisch bedingte Anomalitäten festzustellen. Bei nahezu jedem Menschen gebe es hunderte Mutationen, die jedoch bei weitem nicht alle und nicht unmittelbar krank machen würden. Bei gleicher Mutation erkranke der eine schwer, ein anderer gar nicht. Es gebe auch genetische Veränderungen, deren Folgen sich erst irgendwann im Laufe des Lebens zeigen. Andere Mutationen würden quasi bei jedem, bei dem sie festzustellen sind, zu einer Erkrankung führen.
Auch nach einer vorgeburtlichen genetischen Diagnostik könne man nicht sicher sagen, ob, wann und wie schwerwiegend eine Erkrankung ausbreche, wenn der Test eine genetische Abweichung gezeigt habe, stellte Wieacker klar und wies darauf hin, dass ein ungeborenes Kind nur in den wenigsten Fällen vorgeburtlich therapiert werden könne, "so dass ein Interessenkonflikt zwischen der Schwangeren und dem Kind entstehen kann". Das Genom des Fötus könne man inzwischen auch allein auf Basis von Untersuchungen des mütterlichen Blutes erkennen: Dies werde zu Veränderungen bei der Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik führen, prognostizierte Wieacker. Ähnliche Entwicklungen gebe es im Bereich der Präimplantationsdiagnostik: Um Aussagen zur genetischen Anlage eines Retortenbabys zu machen, würden inzwischen Untersuchungen am unbefruchteten weiblichen Ei genügen.
Am Ende hob Wieacker hervor, dass "aufgrund der Tragweite genetischer Untersuchungen" vor und nach jeder genetischen Diagnostik die genetische Beratung im Vordergrund stehen müsse, "bei der die Möglichkeiten, die Grenzen und die jeweiligen Optionen mit dem Ratsuchenden besprochen" werden müssten.
Als zweiter Referent sprach Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann, Inhaber des Lehrstuhls für Ethik, Theorie und Geschichte der Medizin an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar. Ethisch gesehen gehe es beim Thema vorsorgliche Gentests vor allem um Fragen von Selbstbestimmung, nach den Grundlagen des ärzlichen Handelns, von Gerechtigkeit und von Embryonenschutz.
"Jeder Patient hat das Recht auf informationelle und genetische Selbstbestimmung", stellte Heinemann klar. Ein Staat müsse gute Gründe haben, dem Individuum dies zu verwehren. Jeder Einzelne müsse sich allerdings klarmachen, dass ein Gentestergebnis ebenso verängstigen wie entlasten könne. Es könne zu einem "Leben in Krankheitserwartung" kommen, zu Anpassungen der Lebensführung oder zu einer fatalistischen Haltung, die von einem "Die Gene sind schuld" geprägt sei. Dem persönlichen "Recht auf Nicht-Wissen" stehe die Verantwortung für die biologischen Verwandten gegenüber, so dass eine "moralische Verpflichtung zum Wissen" entstehen könne. Um entscheiden zu können, sei eine umfassende Aufklärung vor der Untersuchung wesentlich.
Die Ärzte sollten sich der Gefahr bewusst sein, dass sie ein zunehmend genetisches Verständnis von Medizin entwickeln und andere Erkläransätze vernachlässigen könnten, mahnte Heinemann. Auf Basis von Gentests könnten Mediziner einen Patienten sehen als "der kranke Gesunde, in dem die Krankheit schlummert" – und nicht mehr entweder als gesund oder als krank. Weigere ein Patient sich, seiner Verantwortung gegenüber seinen Angehörigen nachzukommen, könnte sein Arzt in ethische Probleme geraten. Dies sei auch der Fall, wenn eine Untersuchung genetische Zufallsfunde ergebe.
Gesellschaftlich gesehen sei vor allem sicher zu stellen, dass alle gleichen Zugang zu Gentests haben, erklärte Heinemann. Wesentlich sei, dass niemand diskriminiert werde und dass solche Tests auf Basis einer medizinischen Indikation gemacht würden. In dem Kontext wies Heinemann auf Internetanbieter mit Sitz im Ausland hin, bei denen fraglich sei, wie es um Information, Beratung oder Datenschutz stehe. Im übrigen bestehe die Gefahr, dass Ergebnisse von Gentests überbewertet würden; dem müssten Staat und Gesellschaft entgegentreten.
Mit Blick auf die Frage des Embryonenschutzes sagte Heinemann, manche verstünden die "Freiheit der Fortpflanzung" so, dass sie ein "Recht auf umfassende genetische Information" umfasse; am Ende sei die "Entscheidung der Schwangeren von persönlicher Natur". Der Referent verortete sich jedoch bei denen, die "Freiheit der Fortpflanzung" in Grenzen verstehen: "Ungeborene haben Recht auf Leben". Heinemann betonte, er lehne genetische Tests an Föten als Screening-Instrument ab und befürworte sie ausschließlich "bei medizinischer Rechtfertigung mit Blick auf das Wohl des Kindes".
Text: Bischöfliche Pressestelle
Kontakt: pressestelle[at]bistum-muenster.de
