Ärztetreffen mit Bischof Genn zum Thema der ärztlichen Schweigepflicht
Der durch den depressiven Co-Piloten absichtlich herbeigeführte Germanwings-Flugzeugabsturz oder Anhaltspunkte für eine Kindesmisshandlung: In diesen und ähnlichen Zusammenhängen wird oft der Ruf nach einer Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht laut.
Auf welchen Grundlagen die Schweigepflicht beruht, wodurch sie schon heute begrenzt ist und welche offenen Fragen und Herausforderungen bestehen, damit haben sich am 31. Mai beim Ärztetreffen des Bistums Münster rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschäftigt. Bischof Dr. Felix Genn hatte dazu unter dem Titel "Grenzen ärztlicher Schweigepflicht?" in die katholische Akademie Franz Hitze Haus nach Münster eingeladen.
Hauptreferent des Treffens, das ein Vorbereitungskreis gemeinsam mit Tagungsleiterin Maria Kröger vom Franz Hitze Haus organisiert hatte, war Prof. Dr. Fabian Wittreck vom Institut für Öffentliches Recht und Politik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Ihn sowie alle Gäste begrüßte Bischof Genn eingangs. "Mit der Schweigepflicht steht ein bedeutendes ethisches Paradigma heute im Mittelpunkt", stellte er fest und bezeichnete sie als Grundlage "für eine Kultur medizinischen Handelns."
Es gebe in dieser Hinsicht viele Berührungspunkte zwischen Ärzten und Seelsorgern: Beider Schweigepflicht gebe den Menschen Raum, sich zu öffnen und anzuvertrauen, weil sie sich aufgehoben fühlten. So werde ihnen einiges in ihrem Leben schon allein dadurch klarer, dass sie es in Sprache fassten. "Es gehört zu den kostbarsten Geschenken meines priesterlichen Lebens, dass Menschen sich mir anvertrauen", verriet Genn.
Ärzte erlebten in ihrem Beruf viel Schmerz und Leid, der Tod sei ein zentrales Thema. "Das alles behandeln wir beim Ärztetreffen in einem christlichen Kontext", betonte der Bischof, "damit eröffnen wir eine Perspektive der Hoffnung über die aktuelle Situation hinaus."
In seinem Referat stellte Wittreck zunächst die Perspektiven dar, aus denen eine Lockerung der Schweigepflicht heute diskutiert wird, wie etwa den Kinderschutz oder die Terrorabwehr. "Die Gesellschaft trägt an Sie eine Nützlichkeitserwartung heran", sagte er. Eine solche utilitaristische Debatte fordere für ein an ethischen Normen orientiertes Verhalten Rechtfertigung ein. "Deshalb muss man die Funktionalität der ärztlichen Schweigepflicht immer wieder erklären: dass nämlich ohne sie Menschen nicht zum Arzt kommen oder nicht die ganze Wahrheit sagen würden. So wäre weder Diagnose noch Therapie möglich", betonte Wittreck.
Als Grundlagen der ärztlichen Schweigepflicht stellte er den Hippokratischen Eid und das Berufsrecht, die entsprechenden Paragrafen des Strafrechts und verfassungsrechtliche Aspekte vor. Begrenzt sei die Schweigepflicht durch Spezialgesetze, Notstandssituationen sowie die ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten.
Eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht könne bedeuten, aus der Erlaubnis, etwas Problematisches zu melden, eine Verpflichtung zu machen. Allerdings sagte Wittreck zum Abschluss seines Referats, an das sich eine von Dr. Peter Kleine-Katthöfer moderierte lebhafte Diskussion anschloss, ganz deutlich: "Wer mit dem Versprechen unbegrenzter Sicherheit die Schweigepflicht lockern will, vergreift sich zum einen am Eid des Hippokrates und – noch schlimmer – : Er öffnet die Büchse der Pandora."
Bildunterschrift: Die ärztliche Schweigepflicht, ihre Grundlagen und Grenzen diskutierten (von links) Maria Kröger, Akademiedirektor Antonius Kerkhoff, Peter Kleine-Katthöfer, Felix Genn und Fabian Wittreck.
Text: Bischöfliche Pressestelle / 01.06.17
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Foto: Anke Lucht / Bischöfliche Pressestelle
