Auch Flüchtlingskinder brauchen Erholung
Eine Pfadfindergruppe aus Nordrhein-Westfalen fährt jedes Jahr ans Steinhuder Meer. Auch die neunjährige Dalina, die bei den "Wölflingen" mitmacht, möchte die Reise erleben. Obwohl ihre Pfadfinderleiterin bereits für finanzielle Unterstützung gesorgt hat, darf Dalina schließlich doch nicht mitfahren.
Die Ausländerbehörde, die für Dalina und ihre Familie zuständig ist, erlaubt dem jungen Flüchtlingsmädchen unter Hinweis auf die ‚Residenzpflicht’ nicht, in ein anderes Bundesland zu reisen. Dalina versteht die Welt nicht mehr.
Für viele deutsche Kinder und Jugendliche ist die Teilnahme an Ferienfreizeiten selbstverständlich. Junge Flüchtlinge können diese Erfahrungen jedoch oft nicht machen. Für sie gelten nach wie vor besondere aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, die ihnen die Teilnahme an Freizeiten erschweren.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention soll beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Nach Artikel 31 der Konvention sind die Vertragsstaaten der UN aufgefordert, das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben sowie auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern.
Seit Ende 2010 ist in Nordrhein-Westfalen die sogenannte "Residenzpflicht" teilweise aufgehoben. Flüchtlingskinder können sich nun zumindest im gesamten Gebiet des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen erlaubnisfrei aufhalten. Die Einschränkungen gelten jedoch weiterhin für Reisen in andere Bundesländer und ins Ausland.
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW, der auch der Diözesancaritasverband Münster angehört, bittet alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten auch in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen. Ausländerbehörden können nämlich auf Antrag im Einzelfall eine für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen, damit zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist.
Viele Jugendverbände, Vereine und Initiativen setzen sich dafür ein, dass junge Flüchtlinge die Chance erhalten, auf Ferienfreizeiten mitzufahren.. Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge dankt ihnen, ebenfalls aber auch allen Mitarbeitern örtlicher Ausländerbehörden, die ihre Spielräume nutzen, um Flüchtlingskindern die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen und das Engagement der Träger unterstützen.
Text: Bischöfliche Pressestelle
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