Im Februar 2022 war gegen den Priester ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleitet worden. Hierüber hatte die Polizei in Borken am 11. Februar den Interventionsbeauftragten des Bistums Münster, Peter Frings, informiert. Das Bistum untersagte dem Priester daraufhin unmittelbar die Ausübung aller priesterlichen Dienste.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Verfolgungsverjährung ein. Daraufhin wurde die kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet, die am 30. Mai beendet wurde und zu dem genannten Ergebnis kam. Die Voruntersuchungsakte wird nun der zuständigen Kommission in Rom zur weiteren Prüfung zugeleitet. Der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, hat das Seelsorgeteam der Pfarrei, in der der Priester zuletzt tätig war, über das Ergebnis unterrichtet.
Dr. Stephan Kronenburg