Weiter teilte die Staatsanwaltschaft mit: „Das Ermittlungsverfahren wird wegen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Inhalten gemäß §§ 184b, 184c StGB geführt. Bei Auswertung der im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme sichergestellten Datenträger durch das Polizeipräsidium Recklinghausen wurde kinder- und jugendpornographisches Material aufgefunden. Die Auswertung ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen und wird voraussichtlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Bislang haben sich keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen weitere Personen ergeben. Dies kann sich aber im Laufe des Verfahrens noch ändern.“
Weiterführende Angaben zum Sachstand des Verfahrens könne die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht machen.
Dem Bistum Münster liegen über diese Informationen hinaus keine weiteren Hinweise oder Erkenntnisse vor. „Wir warten ab, was die Ermittlungen schlussendlich ergeben“, sagte Frings. In Abhängigkeit davon werde man über das weitere Vorgehen entscheiden.
Nachdem das Bistum Münster von den polizeilichen Ermittlungen gegen den Priester erfahren hatte, hatte Bischof Felix Genn ihn am 12. November vergangenen Jahres unmittelbar aus dem Dienst genommen. Diese Suspendierung bleibt bestehen.
Anke Lucht