Caritasverband skeptisch zum Gesetz zur vertraulichen Geburt

Das ‚Gesetz zur Vertraulichen Geburt‘ soll ab Donnerstag (1. Mai 2014) Babyklappen und anonyme Geburten überflüssig machen.

Ein Jahrzehnt lang sei um das Gesetz gerungen worden, direkt vor der Umsetzung "bleiben mehr Fragen als Antworten", leitete Anne Ruhe, Referentin des Diözesancaritasverbandes Münster, eine Fachtagung in Münster ein, auf der Schwangerschaftsberatungsstellen, Adoptionsdienste sowie katholische Krankenhäuser gemeinsam nach pragmatischen Lösungen suchten.

Zumindest das Ziel ist für Regine Höscher-Mulzer vom Bundesverband des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) in Dortmund klar: Statt ohne medizinische Begleitung Kinder zuhause zu gebären und anonym in einer Babyklappe abgeben zu müssen, können Schwangere jetzt im Krankenhaus offiziell aber dort ohne Preisgabe ihrer Identität gebären und ihre Kinder zur Adoption freigeben. Die können frühestens ab dem Alter von 16 Jahren beantragen, Näheres über ihre Herkunft zu erfahren.

Nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts, in der die bisherigen Zahlen der abgegebenen Kinder in Babyklappen und der anonymen Geburten ausgewertet wurden, gibt es in Nordrhein-Westfalen 20 vertrauliche Geburten pro Jahr. Hölscher-Mülzer rechnet jedoch mit mehr, weil das Bundesfamilienministerium zum 1. Mai eine Informationskampagne zur vertraulichen Geburt starten werde.

Dann wird auch eine rundum die Uhr erreichbare Hotline unter der Nummer 0800-4040020 freigeschaltet und online unter www.geburt-vertraulich.de informiert.

Für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regelungen müssen sich die Beteiligten jetzt zusammen setzen, wofür die Tagung sie in einem ersten Schritt an einen Tisch brachte. "Ohne Kooperation geht nichts, mit ist eine Menge möglich," erklärte Caritas Referentin Annette Uentrup. Nur so können auch aus Sicht von Hölscher-Mulzer die gesetzlichen Vorgaben sinnvoll umgesetzt werden. Da Handlungsanweisungen aus dem Familienministerium noch fehlen und die ersten Fortbildungen auf Bundesebene gerade erst am heutigen Dienstag angeboten werden, müssen die Schwangerschaftsberatungsstellen und weitere beteiligte Stellen ihren eigenen Weg finden.

Weiß eine Frau schon in der Schwangerschaft, dass sie ihr Kind nach der Geburt abgeben will, kann sie ein Pseudonym hinterlegen und einen Wunschnamen für Ihr Kind angeben. Dies wird dokumentiert und in einem verschlossenen Umschlag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) hinterlegt. Im Krankenhaus gebiert sie unter dem Pseudonym. Allerdings muss sie sich dafür in der Schwangerschaftsberatungsstelle ausweisen.

Die SkF-Referentin betonte, dass es darum gehe, Frauen in einer Notsituation zu erreichen und ihnen einen Ausweg aufzeigen zu können. Die Schwierigkeit werde bleiben, sie überhaupt zu erreichen. Zu erwarten sei, dass viele von ihnen weiterhin erst zur Geburt im Krankenhaus erschienen. Dann fordere das Gesetz, dass die Schwangerschaftsberatungsstellen ihnen kurzfristig Unterstützung anbieten. Auch hier müssten für die praktische Umsetzung noch Lösungen gefunden werden, da manche Mütter nur wenige Stunden blieben.

Dass nicht mehr Schwangere in Not den Weg in die Beratungsstellen finden, liegt laut Hölscher-Mulzer auch an dem mangelnden Wissen über die Hilfsmöglichkeiten dort. Beratung in Konfliktfällen und finanzielle Unterstützung seien geläufig, aber dasss es darüber hinaus vielfältige weitere Angebote auch in Zusammenarbeit mit den vielen anderen Diensten der Caritas und des SkF gebe, sei nur wenigen bekannt. Hier sei mehr Information notwendig.

Unabhängig von dem bisher geringen Angebot an Vorgaben und Fortbildungen zur Vertraulichen Geburt auf Bundes- und Landesebene wollen sich die Beratungsstellen des SkF und der Caritas im Bistum Münster zusammen mit den Adoptionsdiensten und Krankenhäusern auf Anfragen von Schwangeren bestmöglich vorbereiten.

Text: Bischöfliche Pressestelle
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