DJK begrüßt Entscheidung zur Inklusion
Als positives Signal befürwortet der DJK-Sportverband Diözesanverband Münster e.V. die nationale Bestimmung zur Inklusion, die der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) im November beschlossen hat.
Mit der Regelung 144.3c können ab dem 1. Januar 2015 behinderte und nicht behinderte Sportler gemeinsam starten, werden aber getrennt gewertet. „Ein begrüßenswerter Schritt, durch den wir die wesentlichen Grundsätze unseres Verbandes, nämlich Werte wie Toleranz, Fairplay und wertschätzenden Umgang miteinander, bestärkt sehen“, sagt der Diözesanvorsitzende Horst Hemkemeyer.
Stefan Bolz von der Sportlichen Leitung des Verbandes wertet die Grundsatzentscheidung als weiteres positives Zeichen des DLV, das Thema Inklusion in der Leichtathletik voranzubringen. „Die Regel gibt Klarheit und Handlungssicherheit für die Organisation und Durchführung von nationalen Leichtathletik-Wettkämpfen und Veranstaltungen“, betont Bolz. Er hält es für wünschenswert, das Signal für den inklusiven Sport an andere Verbände und Organisationen weiterzutragen, um nicht nur national in der Leitathletik weitergehende Regelungen herbeizuführen. „Der DJK-Sportverband im Bistum Münster wird Inklusion in der Leichtathletik auch weiterhin bei seinen Veranstaltungen und Wettkämpfen unterstützen und freut sich auf weitere Schritte des DLV und anderer nationaler Verbände in Richtung inklusiver Wettbewerbe“, erklärt Bolz abschließend.
Text: Bischöfliche Pressestelle
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