Der Kirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in den grundlegenden Haushalts- und Finanzfragen. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Vorbereitung und die Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplanes für das Bistum Münster. Außerdem setzt das 20-köpfige Gremium die „Hebesätze“ für die Kirchensteuer fest, bestimmt also, wie viel Prozent zum Beispiel der Einkommensteuer als Kirchensteuer zu zahlen sind. Zudem genehmigt er die Jahresrechnung und entscheidet über Anträge auf Erlass oder Aufschub der Kirchensteuer.
Rottmann, der am bischöflichen Kardinal-von-Galen-Gymnasium in Hiltrup sein Abitur gemacht hat, war schon als Kind und Jugendlicher in der katholischen Kirche engagiert. Nach Stationen als Messdiener und Jugendgruppenleiter gehörte er bereits mit 16 Jahren dem Pfarreirat der damaligen Gemeinde Dreifaltigkeit an, die später mit der Pfarrei Heilig Kreuz zusammengelegt wurde. „Die Gremienarbeit ist mir vertraut“, sagt Rottmann, der mittlerweile den landwirtschaftlichen Familienbetrieb an der Gasselstiege übernommen hat und dort Wagyu-Rinder züchtet. Im Kirchenvorstand ist er Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss und im Verbandsausschuss der Zentralrendantur. Tätigkeiten, die ihn motiviert haben, für den Kirchensteuerrat zu kandieren.
Dem Münsteraner ist es ein Anliegen, die Herausforderungen, vor denen die katholische Kirche in den kommenden Jahren steht, aktiv mitzugestalten. „Es gilt das Gebot des Sparens und ich möchte mich mit meinen Kenntnissen im Bereich der Finanzplanung einbringen“, sagt Rottmann. Einen Schwerpunkt sieht er in der Digitalisierung. „Durch die Standardisierung und Anpassung bestimmter digitaler Prozesse kann die Arbeit für die Verantwortlichen in den Pfarreien und Zentralrendanturen sicherlich noch vereinfacht werden“, ist er überzeugt und freut sich, daran mitarbeiten zu können.
Ann-Christin Ladermann