Domkapitel beschließt, Bischofsgruft wieder zu öffnen

, Bistum Münster

Das Domkapitel am St.-Paulus-Dom in Münster hat beschlossen, die Bischofsgruft im Dom zu Allerheiligen wieder für das Totengedenken und damit auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. „Mit dieser Entscheidung ist noch nicht darüber befunden worden, wie man auf Dauer mit der Grablege und dem Thema einer angemessenen Erinnerungskultur umgehen muss“, betont Weihbischof Dr. Christoph Hegge in seiner Funktion als Domdechant und damit als derzeitiger Leiter des Domkapitels. Totengedenken bedeutet, die Verstorbenen der Barmherzigkeit Gottes anzuvertrauen, auch in ihren Schwächen und Fehlern. 

Überlegungen zu angemessener Erinnerungskultur im Dom gehen weiter – Bischof lädt auch Pfarreien zu gutem Erinnern vor Ort ein

Am Eingang zur Grablege wird es weiterhin einen Hinweis auf die schweren Fehler der Bischöfe im Umgang mit sexuellem Missbrauch geben. Die im Juni veröffentlichte Studie der WWU Münster zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster weist den früheren Bischöfen von Münster Reinhard Lettmann, Heinrich Tenhumberg und Michael Keller schwere Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch nach. Diese Bischöfe sind in der Bischofsgruft im St.-Paulus-Dom beigesetzt. Auch auf dem Domherrenfriedhof des St.-Paulus-Doms sind mit den Weihbischöfen Josef Voß und Laurenz Böggering Verantwortungsträger beigesetzt, die sexuellen Missbrauch vertuscht haben.

Hinweis:
Entscheidungen, die den St.-Paulus-Dom betreffen, sind ausschließlich Angelegenheit des Domkapitels. Der Bischof hat diesbezüglich keine Entscheidungsgewalt. 

Wie im Umfeld der Bischofsgruft und des Domherrenfriedhofs in einer guten und angemessenen Form auf die schweren Fehler der dort beigesetzten Bischöfe im Umgang mit sexuellem Missbrauch hingewiesen und an die Betroffenen erinnert werden kann, hierzu können weiterhin Vorschläge eingereicht werden. Dies ist per Mail möglich an: betroffenenbeteiligung@gmail.com  oder an interventionsbeauftragter@bistum-muenster.de. Einige Ideen sind schon eingegangen. Neben dem Domkapitel sollen auch das Diözesankomitee und der Diözesanrat in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Diesen Vorschlag der Betroffeneninitiative im Bistum Münster wird Bischof Dr. Felix Genn aufgreifen. Im Frühjahr kommenden Jahres ist dann ein weiteres Treffen der Betroffeneninitiative geplant. Etwaige Rückmeldungen danach sollen ebenfalls in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.  

Zugleich bittet der Bischof die Pfarreien im Bistum, auf deren Friedhöfen Priester beerdigt sind, die sexuellen Missbrauch begangen oder vertuscht haben, auch ihrerseits zu überlegen, wie ein angemessenes und gutes Vorgehen vor Ort aussehen kann. „Ich bitte darum, sich an den unterschiedlichen Orten unseres  Bistums dazu Gedanken zu machen. Auch von Missbrauch betroffene Menschen können, wenn diese das möchten, in die Entscheidungsprozesse vor Ort eingebunden werden“, ergänzt der Bischof.