
Dr. Barbara Hendricks
© privatSeit einigen Monaten bin ich Mitglied des Nationalen Begleitgremiums (NBG). Das NBG ist ein recht ungewöhnliches Beteiligungsformat der Zivilgesellschaft. Seine Rechte sind im Standortauswahlgesetz definiert. Und damit wird klar, worum es geht: Das Standortauswahlgesetz ist die Grundlage für die erfolgreiche Suche eines Standortes und die anschließende Errichtung eines Endlagers für hochradioaktiven Abfall. Dieses Endlager – so umschreibt es das Gesetz – soll ein möglichst sicherer Aufbewahrungsort für diesen Abfall für mindestens eine Million Jahre sein.
Im Jahr 2017, als der Deutsche Bundestag dies mit großer Mehrheit beschlossen hat, war ich verantwortliche Ministerin. Schon damals war ich der Auffassung, dass diese Anforderung über das menschliche Ermessen hinausgeht.
Aber es hilft ja nichts. In den 50-er Jahren wurde nicht nur in Deutschland, sondern in vielen industrialisierten Ländern der Einstieg in die friedliche Nutzung der Kernenergie beschlossen. Niemand hat sich Gedanken über den Umgang mit dem radioaktiven Abfall gemacht. Bis heute gibt es auf der ganzen Welt noch kein funktionierendes Endlager. Allerdings gibt es eine Übereinkunft, dass sich jedes Land um seinen eigenen Abfall kümmern muss. Am weitesten mit der Errichtung eines Endlagers sind die Finnen, eine Nation, die auch an anderer Stelle Maßstäbe setzt.
Im Gesetz steht, dass wir in Deutschland bis zum Jahr 2031 den Standort für ein Endlager durch Beschluss des Deutschen Bundestages bestimmen müssen. Die kommunale Planungshoheit gilt hier aus gutem Grund nicht. Dass wir diesen Zeitpunkt erreichen, ist aktuell eher unwahrscheinlich. Viel länger darf es aber auch nicht dauern.
Ich war zu jung, um an der Entscheidung für die Nutzung der Kernenergie beteiligt gewesen zu sein. Aber ich bin hoffentlich noch nicht zu alt, um die Entscheidung für den Endlagerstandort voranzutreiben. Es hilft ja nichts, der Entscheidung können wir nicht ausweichen.
