Fast 40 Richter und Beisitzer kamen zur ersten Halterner Richtertagung

, Bistum Münster, Kreisdekanat Recklinghausen

„Wir haben uns in unserem Bistum bei Stellenausschreibungen dahin gehend verständigt, dass die Konfessionszugehörigkeit zur katholischen Kirche nur dann zur Bedingung gemacht werden kann, wenn das für die Tätigkeit objektiv geboten ist.“ Das hat Münsters Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp am 29. Oktober bei einem Kamingespräch mit Richtern und Beisitzern kirchlicher Arbeitsgerichte und Einigungsstellen klargestellt. Damit folge das Bistum Münster der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung, betonte Winterkamp.

Deutliche und offene Worte zum Thema „Kirche als Arbeitgeber“ fand Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp (Mitte) bei einem Kamingespräch mit kirchlichen Arbeitsrichtern in Haltern. Das Gespräch moderierte Ulrich Richartz (rechts), Geschäftsführer der diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster.

© Josef Meiers, Könzgenhaus.

Der seit Monatsbeginn amtierende Vertreter des Bischofs von Münster und Leiter der Verwaltung des Bistums äußerte sich unter der Überschrift „Kirche als Arbeitgeber – Neue Anforderungen durch gesellschaftlichen Wandel“. Er sprach bei der ersten Halterner Richtertagung zum kirchlichen Arbeitsrecht, zu der fast 40 Richter und Beisitzer aus vielen deutschen Bistümern ins Könzgenhaus in Haltern am See gekommen waren.

Winterkamp wies auf Schwierigkeiten kirchlicher Dienstgeber bei der Besetzung mancher Stellen hin: „Das medial vielfach transportierte Image von einer rückständigen, miefigen, muffigen Institution trägt nicht dazu bei, dass wir als attraktiver Arbeitgeber neben vielen anderen Anbietern wahrgenommen werden.“ Außerdem seien „hausgemachte Skandale“ für die Werbung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern „kontraproduktiv“.

Die Kirche sei herausgefordert, zu verdeutlichen, „dass wir ein verlässlicher und verbindlicher Arbeitgeber sind, mit attraktiven Berufsangeboten, mit Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven.. Es müsse herausgestellt werden, dass viele kirchliche Arbeitsplätze „sinnvolle und sinnstiftende Tätigkeiten“ und oft auch „eine wertvolle Dienstleistung am Menschen“ böten.
Die Kirche sei „ein bunter und vielfältiger Arbeitgeber, der unter seinem Dach eine ungeheure Bandbreite von Berufen und Ausbildungswegen“ anbiete. Im kirchlichen Bereich gebe es eine Menge unterschiedlicher  Arbeitgeber, von denen „die meisten gut und professionell aufgestellt“ seien, betonte Generalvikar Winterkamp.

„Das Gespräch mit dem Generalvikar war von einer extrem offenen Atmosphäre gekennzeichnet“, lobte Tagungsteilnehmer Markus Ahlers, beisitzender Richter am kirchlichen Arbeitsgericht Münster. Auch unangenehme Punkte seien „erstaunlich offen und frisch“ angesprochen worden.

Auf dem Programm der Tagung standen zudem Erfahrungsberichte und Einschätzungen weiterer hochkarätiger Referenten. Der Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs in Bonn, Dr. Heinz-Jürgen Kalb, gab einen Überblick über wesentliche Entscheidungen der vergangenen  Jahre. Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch von der Katholischen Universität Eichstätt sprach über Folgen der Novellierung des Mitarbeitervertretungsrechts. Die Vorsitzenden der Kirchlichen Arbeitsgerichte in Hamburg und Köln, Roswitha Stöcke-Mühlack und Manfred Jüngst, gaben sehr konkrete Einblicke in ihre praktische Arbeit.

Als insgesamt erfolgreich bewertete Markus Ahlers die Richtertagung am Ende. Die „sehr praxisorientierten Vorträge“ und auch die Vernetzung mit anderen kirchlichen Arbeitsrichtern seien sehr hilfreich gewesen. Positiv hätten sich auch die meisten der übrigen Teilnehmer sowie die Referenten geäußert, bilanzierte Referent Josef Meiers für die Veranstalter. Demnächst erscheine noch eine Dokumentation der Tagung, kündigte Meiers an, eine zweite Halterner Richtertagung werde es dann in zwei Jahren geben..