Franz-Josef Konermann erneut in Kirchensteuerrat gewählt

Franz-Josef Konermann (63) ist als Vertreter des Kreisdekanates Steinfurt in den Kirchensteuerrat des Bistums Münster gewählt worden.

Die Delegierten der 27 Kirchenvorstände im Kreisdekanat Steinfurt entsandten den Bankkaufmann aus Lengerich am Abend des 10. Dezember in Rheine erneut in dieses Amt.

Konermann war bereits in den vergangenen fünf Jahren als Vertreter des Kreisdekanates Steinfurt im Kirchensteuerrat für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums aktiv. Als Laienmitglied gehört er diesem Gremium – vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung des Wahlergebnisses durch den Diözesanwahlausschuss – nun für eine weitere Amtszeit bis Ende 2020 an.

Bei der Wahlversammlung im Gertrudenstift dankten Kreisdechant Markus Dördelmann und Kreisdekanatsgeschäftsführer Matthias Kaiser den Delegierten stellvertretend für alle Kirchenvorstandsmitglieder im Kreisdekanat für ihre verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit in den Kirchengemeinden. Anschließend informierte Ulrich Hörsting, Leiter der Hauptabteilung Verwaltung des Bischöflichen Generalvikariates Münster, über die aktuelle Lage des Bistumshaushaltes sowie über die perspektivische Entwicklung der zur Verfügung stehenden Bistumsmittel.

So hat der Haushalt für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster im kommenden Jahr einen Umfang von rund 468,4 Millionen Euro. Über die Hälfte davon geht an die Kirchengemeinden. Das Geld dient beispielsweise der Finanzierung des Seelsorgepersonals sowie von Baumaßnahmen. Wichtigste Einnahmequelle ist nach wie vor die Kirchensteuer mit 420,6 Millionen Euro.

Über deren Verwendung entscheidet im Bistum Münster der Kirchensteuerrat. Er setzt sich zusammen aus 20 Mitgliedern, darunter elf Laien. Sie beraten und beschließen jährlich den Bistumshaushalt, prüfen die Jahresrechnung des Bistums und legen sowohl die Höhe der Kirchensteuer wie auch die Schlüsselzuweisungen für alle Pfarrgemeinden und die Caritas fest.

In den kommenden Jahren wird sich der Kirchensteuerrat auch mit notwendigen strukturellen Veränderungen befassen. "Unsere Berechnungen gehen davon aus, dass sich das Bistum in den nächsten zwei Jahrzehnten auf einen Kirchensteuerrückgang von bis zu einem Drittel des aktuellen Einnahmeniveaus einstellen muss", sagte Hörsting.

Text: Bischöfliche Pressestelle
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