Freispruch für Priester: Zelebrationsverbot aufgehoben
Das Kirchengericht im Bistum Münster hat einen Ruhestandsgeistlichen im Rahmen eines kirchlichen Strafverfahrens vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen freigesprochen.
Dem Geistlichen war – aufgrund der gegen ihn erhobenen Vorwürfe – bislang verboten, öffentlich die Heilige Messe zu feien und seine weiteren priesterlichen Tätigkeiten auszuüben. Dieses Verbot wurde mit dem Freispruch nun aufgehoben. Gegen den Geistlichen hatte es den Vorwurf gegeben, er habe Anfang der 1970er Jahre, als er Kaplan in Ostbevern (Kreis Warendorf) war, einen Jugendlichen sexuell missbraucht. Für diesen Vorwurf sah das Kirchengericht keine ausreichenden Hinweise. Die Staatsanwaltschaft in Münster hatte das Verfahren gegen den Priester bereits im Jahr 2010 eingestellt.
Text: Bischöfliche Pressestelle
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