„Für uns ist das ein Qualitätsmerkmal“

, Bistum Münster

Dass der Schutz hilfsbedürftiger Menschen Priorität hat, dokumentiert die Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster künftig im Institutionellen Schutzkonzept (ISK). Es soll dazu beitragen, die 32 Beratungsstellen im Bistum zu sicheren Orten zu machen und sie sowohl als Schutzraum als auch als Kompetenzzentren zu gestalten. „Wir stehen für eine Kultur der Achtsamkeit, für uns ist das ein Qualitätsmerkmal“, betont Andrea Stachon-Groth, Leiterin der EFL im Bistum Münster.

Andrea Stachon-Groth und Petra Häder halten die Titelseite des Institutionellen Schutzkonzeptes in den Händen.

Andrea Stachon-Groth (links), Leiterin der EFL im Bistum Münster, und Petra Häder, Leiterin der Beratungsstellen in Oelde und Warendorf, präsentieren das gedruckte Institutionelle Schutzkonzept der EFL.

© Bistum Münster

Die Schutzkonzepte, die alle Pfarreien des Bistums erstellen, sollen Maßnahmen festlegen, die das Risiko sexualisierter Gewalt in den kirchlichen Einrichtungen senken. Auch wenn Kinder und Jugendliche in der Regel nicht direkt in der EFL beraten werden, können sie dennoch von den Problemen der Ratsuchenden betroffen und dadurch gefährdet sein. „Deswegen ist es wichtig, dass unsere Beraterinnen und Berater sehr aufmerksam für Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung sind“, erklärt Stachon-Groth. 

Die Schutzkonzepte seien zudem nicht ausschließlich auf Kinder und Jugendliche ausgelegt, sondern nähmen auch schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene in den Blick, sagt Petra Häder, Leiterin der Beratungsstellen in Oelde und Warendorf. „In unseren Beratungen erleben sich die Ratsuchenden im Erstkontakt nicht zwingend mit dem Berater oder der Beraterin auf Augenhöhe, sondern als Hilfe suchender Klient auf der einen und den Berater beziehungsweise die Beraterin als Experte oder Expertin auf der anderen Seite. In der Beratungsbeziehung kann es also im Erleben des Ratsuchenden ein Machtgefälle oder eine innere Abhängigkeit geben“, beschreibt Häder den Grund für eine erhöhte Sensibilität. 

Zwei Jahre lang hat ein vierköpfiges Projektteam bestehend aus Petra Häder, den EFL-Beraterinnen Gabriele Beisenkötter und Ingrid Höing-Große-Perdekamp, die zudem als Kinderschutzfachkraft tätig ist, sowie Beate Meintrup als Präventionsfachkraft des Bistums Münster das ISK entwickelt. Neben Risikofaktoren und Beschwerdemöglichkeiten für Ratsuchende wie für Mitarbeiter innerhalb der EFL haben die Verantwortlichen auch Konsequenzen für die Beratungsbeziehung festgehalten. 

„Unsere Beratungen finden in einem von außen nicht einsehbaren und akustisch geschützten Raum statt“, erklärt Petra Häder. Das diene dem Schutz der Beratung, stelle aber gleichzeitig eine nach außen wenig kontrollierbare Situation dar. „Zudem kann es zu körperlichem Kontakt kommen, wenn wir beispielsweise einem Klienten – nachdem wir sein Einverständnis eingeholt haben – die Hand auf die Schulter legen“, erklärt die Stellenleiterin. All diese Faktoren könnten dazu führen, dass Beraterinnen und Berater diese Situationen für eigene Bedürfnisse ausnutzen. „Das ISK soll unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zu den fachlichen Grundlagen für diese Faktoren sensibilisieren und sie zu einem achtsamen Umgang befähigen“, betont Häder.

Um die Qualität zu sichern, seien die Berater aufgefordert, ihre Haltung ständig zu reflektieren, sagt Andrea Stachon-Groth. So nehmen sie regelmäßig an Supervisions-, Team- und Fachteamsitzungen teil und absolvieren Schulungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt. „Das Institutionelle Schutzkonzept soll nach außen und innen signalisieren, dass mit dem Thema auf breiter Basis verantwortungsvoll und professionell umgegangen wird.“ 

In den kommenden Wochen wird das ISK bei den Teamsitzungen in den Beratungsstellen vorgestellt. Außerdem liegt es als Broschüre vor Ort aus und ist auf der Homepage www.ehefamilieleben.de abrufbar.

Ann-Christin Ladermann