Kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet

, Kreisdekanat Steinfurt

Die Staatsanwaltschaft Münster hat in der Angelegenheit einer Strafanzeige gegen einen ehemaligen Pfarrer aus dem Kreis Steinfurt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Das heißt, dass die Ermittlungen nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten. Hierüber ist das Bistum Münster am 30. September informiert worden. Damit steht auch für das Bistum fest, dass die Vorwürfe, die ein Priester erhoben hatte, keine strafrechtliche Bedeutung haben. „Strafrechtlich gilt insoweit die Unschuldsvermutung“, stellt der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, fest.

Allerdings liegen dem Bistum Münster inzwischen Hinweise vor, die für das Bistum im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen Einsatz des Priester von Relevanz sind. „Es geht um Vorwürfe und Beobachtungen, die eindeutig den Präventionsvorgaben des Bistums widersprechen,“ sagt Frings. Diese Angaben werden mit dem Priester in nächster Zeit konkret besprochen werden. „Auch wenn es nicht um strafrechtlich relevante Sachverhalte geht, sind es Vorkommnisse, die geklärt werden müssen. Eine entsprechende kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums ist diesbezüglich eingeleitet worden.“