Bei den Pfarreiratswahlen 2017, als erstmals die Möglichkeit der Allgemeinen Briefwahl bestand, haben sich die damit verbundenen Erwartungen erfüllt: Es gab eine deutlich höhere Wahlbeteiligung als bei der Urnenwahl. Dieser positive Effekt soll bei den Kirchenvorstandswahlen wiederholt werden.
Beschließt ein Kirchenvorstand die Durchführung einer Allgemeinen Briefwahl, übernimmt das Bistum die Herstellung der Unterlagen und finanziert sie auch. Ebenso trägt das Bistum die Kosten für die Rücksendung des Wahlbriefes vom Wahlberechtigten an die jeweilige Kirchengemeinde. Letztere ist lediglich dafür verantwortlich, dass die Unterlagen bei den Wahlberechtigten rechtzeitig ankommen.
Bis zum 9. Juli haben die Kirchengemeinden im NRW-Teil des Bistums noch Zeit, eine Allgemeine Briefwahl zu beschließen. Dann endet laut Wahlordnung die Frist. Soweit kurzfristige Nachmeldungen eingehen sollten, will man versuchen, deren Teilnahme noch zu ermöglichen.
Kirchenvorstände verwalten das Vermögen der Kirchengemeinde und entscheiden in Personalangelegenheiten. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in der Kirchengemeinde wohnen. Wählbar in dieses Gremium sind Wahlberechtigte, die am Wahltag 21 Jahre alt sind.
Die Wahlausschüsse der Kirchengemeinden schauen sich in den kommenden Wochen nach geeigneten Kandidaten für die Kirchenvorstände um. Interessierte, wählbare Mitglieder der Kirchengemeinden können sich mit Unterstützung von 20 Wahlberechtigten auch selbst auf die Wählerliste setzen lassen.
Text: Gudrun Niewöhner