Für die ruandische Seite unterzeichneten Bischof Vincent Harolimana, verantwortlich in der Bischofskonferenz von Ruanda für das Interdiözesane Offizialat, und Offizial – Leiter des Kirchengerichts – Dr. Cyprien Dukuzumuremyi den Vertrag. Für das Kirchengericht des Bistums Münster unterschrieb im St.-Paulus-Dom Offizial Kurt Schulte.
Ausgangspunkt der Zusammenarbeit war ein Praktikum, das Pfarrer Cyprien 2015 mehrere Monate lang im Offizialat in Münster gemacht hatte. Dabei hatte er nach seinem Studium des Kirchenrechts und des kirchlichen Eherechts praktische Erfahrungen gesammelt, um auf Wunsch der Bischofskonferenz von Ruanda hin das Offizialat in seinem Heimatland nach dem Genozid wieder aufzubauen.
Seitdem besteht der Kontakt zwischen ruandischem Offizialat und münsterschem Kirchengericht. Durch den Vertrag wird er jetzt in verbindliche Formen gegossen. Die Beteiligten vereinbarten unter anderem gegenseiteigen Erfahrungsaustausch, gemeinsame Fortbildungen, die auch im Rahmen einer Videokonferenz stattfinden können, und gegenseitige Besuche.
Anke Lucht