Nach der strafrechtlichen Verurteilung Ende 2024 durch das Amtsgericht Recklinghausen beginnt demnächst das kirchenrechtliche Verfahren. Dessen Führung hat der Vatikan inzwischen dem Offizialat Münster, dem Kirchengericht für das Bistum Münster, übertragen. Abhängig von dessen Urteil wird das Bistum Münster über das weitere Vorgehen entscheiden. Wann das sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand geht mit einer Kürzung der Bezüge einher. Weiterhin sind dem Priester alle priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten untersagt.
Anke Lucht
