Damit sind dem Priester alle priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten im Bistum Münster verboten. Das entsprechende Dekret hat Dr. Antonius Hamers, Diözesanadministrator des Bistums Münster, unterzeichnet. Das Bistum Münster hat eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und – wie kirchenrechtlich vorgegeben – den Generaloberen des Ordens informiert.
Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es keine Betroffenen im Zusammenhang mit der priesterlichen Tätigkeit. Etwaige Betroffene können sich bei den Ansprechpersonen des Bistums Münster oder bei dessen weisungsunabhängiger Interventionsbeauftragter Christina Kogenschott melden. Alle nötigen Kontaktdaten finden sich im Internet: Bistum Münster/Sexueller Missbrauch .
Anke Lucht
