Sitzung des Diözesanrats des Bistums Münster

, Bistum Münster

Ob und wie die Anregung zur Bildung eines Synodalen Rats im Bistum Münster aufgegriffen wird, darüber hat am 16. Juni der Diözesanrat des Bistums bei seiner Sitzung im Franz Hitze Haus Münster erstmals diskutiert. Entscheiden will das Gremium voraussichtlich im November.

Weiterentwicklung zum echten Entscheidungsgremium

Die Etablierung Synodaler Räte war eine zentrale Anregung aus dem Synodalen Weg, dem großen Gesprächsprozess der Kirche in Deutschland. Im Bistum Münster hatte dazu eine Arbeitsgruppe aus Conny Graßhoff, Matthias Kaiser, Brigitte Lehmann, Lisa Rotert, Martin Schroer und Prof. Dr. Thomas Söding einen Vorschlag erarbeitet. Im Ergebnis spricht sich die Gruppe für die Weiterentwicklung des Diözesanrats aus.

Diese Idee erläuterten Lehmann und Söding. „Wir wollten eine vernünftige Lösung, die einerseits durch kritische Bestandsaufnahme gekennzeichnet ist und andererseits gut für die Zukunft der Kirche in unserem Bistum ist“, betonte Söding. Dank der funktionierenden Gremienstruktur habe man dafür gute Voraussetzungen.

Die Arbeitsgruppe habe zunächst eine Bestandsaufnahme aller Gremien, die den Bischof beraten, erstellt. Im Ergebnis sehe man die Notwendigkeit, diese Beratungsstrukturen zu verschlanken und zu optimieren, ohne die Leitungskompetenz des Bischofs in Frage zu stellen. Außerdem solle man Grundsatzentscheidungen künftig, wo möglich, als Bistumsleitung und Laienvertreterinnen und -vertreter gemeinsam treffen. Schließlich habe der Synodale Weg in der Kirche systemische Schwächen als Folge mangelnder Partizipationsmöglichkeiten ausgemacht. Der  Vorschlag der Arbeitsgruppe bewege sich „innerhalb der vom Vatikan vorgegebenen roten Linie“, unterstrich Söding. 

Demnach soll der Diözesanrat sinnvoll verkleinert, aber zugleich zum echten Entscheidungsgremium werden, statt vor allem zu beraten. Er solle eine Doppelspitze bekommen, trug Lehmann vor. Ein Konfliktmanagement für Fälle von Uneinigkeit sei einzurichten. Zuständigkeiten und Verhältnis der vorhandenen Gremien zueinander seien zu klären und weniger, dafür aber kraftvollere Gremien zu bilden. 

Bis zur Sitzung des Diözesanrats im November sollen die Gremien und Räte sich mit dem Vorschlag auseinandersetzen und ausführlich ihre Meinung zurückmelden können. Dann wird sich der Diözesanrat intensiv mit seiner künftigen Rolle beschäftigen. 

Weitere Tagesordnungspunkte der Sitzung waren der Stand des Prozesses zur Entwicklung pastoraler Strukturen, der Haushaltsplan für das Bischöfliche Generalvikariat 2024 sowie der Stand der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs ein Jahr nach Veröffentlichung der unabhängigen wissenschaftlichen Studie zum Thema.