St. Dionysius Kerken bekommt einen neuen Verwaltungsausschuss

, Kreisdekanat Kleve, Kreisdekanat Wesel

Der Kirchenvorstand von St. Dionysius Kerken, der unter anderem für die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde zuständig ist, hat sich durch den Rücktritt von sechs der zehn Mitglieder aufgelöst. Um die Beschluss- und Handlungsfähigkeit der Kirchengemeinde zu gewährleisten, hat das Bistum Münster einen Verwaltungsausschuss als Notverwaltung bestellt.

Die zehn Mitglieder, von denen jeweils vier aus Nieukerk und Aldekerk kommen sowie zwei aus Stenden, wurden durch den Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, in den Ausschuss berufen.
Vorgeschlagen wurden die Mitglieder durch den Pfarreirat. Der Verwaltungsausschuss hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein gewählter Kirchenvorstand. Nach der formalen Anerkennung durch die Bezirksregierung Düsseldorf, mit der zeitnah zu rechnen ist, wird er sich zur konstituierenden Sitzung treffen und bleibt bis zur nächsten Wahl eines Kirchenvorstands eingesetzt. Die Kirchengemeinde dankt allen Mitgliedern des bisherigen Kirchenvorstands für ihren Einsatz.

Die Bestellung wurde notwendig, da durch den Rücktritt von sechs Mitgliedern des Kirchenvorstands keine Beschlussfähigkeit mehr hergestellt werden konnte – dazu hätte die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend sein müssen. Aufgrund der Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde muss der Kirchenvorstand in Kerken landesrechtlich aus zehn Personen bestehen. Die Liste der gewählten Ersatzmitglieder war bereits erschöpft.

Der Kirchenvorstand ist zuständig für die Geschäfte einer Kirchengemeinde. Er verwaltet das Vermögen in der Gemeinde und trifft eigenverantwortlich Entscheidungen zum Beispiel über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Außerdem hält er den Kontakt zu öffentlichen Stellen und Behörden. Durch seine Arbeit schafft er die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement in der Kirche. Ihm gehören neben dem leitenden Pfarrer als Vorsitzenden je nach Größe der Kirchengemeinde sechs bis 16 gewählte Laien an.