Anders als von Kirche+Leben.de am 6. August dargestellt, ist das Verfahren nicht „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt worden. Grund für die Einstellung des Verfahrens ist vielmehr die strafrechtliche Verfolgungsverjährung der im Raum stehenden Vorwürfe. Eine Entscheidung über einen hinreichenden Tatverdacht hat die Staatsanwaltschaft hingegen nicht getroffen.
Unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung schätzt Bauland die Vorwürfe der betroffenen Person als glaubhaft und plausibel ein. Die Vorwürfe wurden entsprechend der kirchenrechtlichen Bestimmungen im März 2025 an den Vatikan gemeldet. Svenja Bauland steht im laufenden Verfahren mit dem Dikasterium für die Glaubenslehre sowie für die Bischöfe in Kontakt.
Zudem gilt bis auf Weiteres ein von Diözesanadministrator Dr. Antonius Hamers erlassenes Dekret. Demnach sind dem Beschuldigten die Ausübung sämtlicher priesterlicher Dienste im Bistum Münster sowie die Kontaktaufnahme zu Gläubigen des Bistums Münster untersagt.
Anke Lucht
