Statuten für Pfarreiräte
Nach Beratung und Beschlussfassung im Diözesanrat hat unser Bischof Dr. Felix Genn die neuen Statuten für die Gremien der Mitverantwortung auf Ebene der Pfarrei unterzeichnet und für die Pfarreiratswahl am 11./12. November 2017 in Kraft gesetzt.
Wesentliche inhaltliche Änderung ist die Weitung des Gemeindebegriffs. Außerdem wurde das aktive Wahlalter auf 14 Jahre abgesenkt, und auf Antrag kann die Wahl als Allgemeine Briefwahl durchgeführt werden. Über die Möglichkeit der Allgemeinen Briefwahl wurden die leitenden Pfarrer bereits im November letzten Jahres informiert.
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Text: Ise Kamp
E-Mail: kamp-m[at]bistum-muenster.de
Foto: Michael Bönte, dialogverlag
