Unterstützung für Schwangere in finanzieller Not
Wenn werdende Mütter in finanzielle Schwierigkeiten geraten, finden sie finanzielle Hilfe in den Katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen des Bistums Münster.
Die Mittel dafür kommen unter anderem aus dem sogenannten Bischofsfonds des Bistums. Auf Antrag der Kommission hat der Kirchensteuerrat diesen Fonds jetzt um 50.000 Euro für 2014 sowie um weitere 100.000 Euro für das Jahr 2015 aufgestockt.
Der Bischofsfonds speist sich aus Kirchensteuermitteln und aus Geldern der Bischof Heinrich-Tenhumberg-Stiftung. In den vergangenen Jahren hatte er regelmäßig rund 1,2 Millionen Euro umfasst. "Es war abzusehen, dass über die Hälfte des Geldes bereits Anfang Juni durch mehr als 1.000 Unterstützungsanträge aufgebraucht sein würde", erklärt Anne Ruhe, Referentin für die Schwangerschaftsberatung beim Caritasverband der Diözese Münster, den Antrag Der Kirchensteuerrat gab diesem im Mai statt.
Das Geld, das die Frauen von den Schwangerschaftsberatungsstellen in Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und der Caritas bekommen, ist in der Regel eine einmalige Leistung. Die Schwangeren sollen dadurch bei notwendigen Anschaffungen vor oder nach der Geburt entlastet werden, zum Bespiel im Falle eines notwendigen Umzuges.
Grund für den steigenden Bedarf an Fördermitteln ist nach Ruhes Angaben zum einen, dass immer mehr Unterstützungsbedarf gerade für benachteiligte Familien bestehe. So war die Nachfrage auch 2013 so hoch, dass Ende des Jahres Bewilligungen auf 2014 verschoben werden mussten.
Außerdem hätten sich die durchschnittlichen Bewilligungssummen im Laufe der Jahre erhöht. Im vergangenen Jahr wurden laut Ruhe insgesamt 1.238.685,95 Euro für 1.835 Anträge aus dem Bischofsfonds bewilligt, außerdem 44.468,71 Euro als Soforthilfen. Letztere wurden unmittelbar in den Beratungsstellen ausgezahlt.
Der Bischofsfonds war schon 2013 durch die Bischof Heinrich-Tenhumberg-Stiftung um 75.000 Euro aufgestockt worden.
Anne Ruhe weist besonders darauf hin, dass die Kommission zum Schutz des ungeborenen Lebens in diesem Jahr 40 Jahre bestehe. Zu diesem Anlass finde am Montag (30. Juni 2014) eine Feier mit Diözesanbischof Dr. Felix Genn statt.
Text: Bischöfliche Pressestelle
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