Verfahren wegen Verdachts eines sexualisierten Übergriffs in Kita eingestellt

Update vom 25. Februar 2026 zum untenstehenden Artikel: Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren gegen eine bis vor kurzem in der Kindertagesstätte (Kita) St. Ludgerus in Gronau tätige Person eingestellt. Gegen die Person war der Vorwurf eines sexualisierten Übergriffs gegen ein Kind erhoben worden. Laut Staatsanwaltschaft besteht dafür kein hinreichender Tatverdacht.
Die Kirchengemeinde als Trägerin der Einrichtung hatte diesen neuen Sachverhalt bereits kommuniziert. Dieser Kommunikation schließt sich das Bistum Münster zeitversetzt aufgrund erforderlicher Nacharbeiten an. 

 

Die ursprüngliche Meldung vom 28. Mai 2025 lautete:


Gegen eine bis vor kurzem in der Kindertagesstätte (Kita) St. Ludgerus in Gronau tätige Person sind Vorwürfe eines sexualisierten Übergriffs erhoben worden. 

Die Kita-Leitung traf sofort nach der Information durch die Eltern des betroffenen Kindes alle nötigen Maßnahmen. Als Träger der Einrichtung stellte die Kirchengemeinde St. Antonius die beschuldigte Person unmittelbar vom Dienst frei. Die Eltern des betroffenen Kindes erhielten Beratungsangebote und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Sie erstatteten Anzeige bei der Polizei. Dort laufen jetzt die weiteren Ermittlungen. 

Die Eltern der übrigen Kinder in der Einrichtung wurden in zwei Veranstaltungen persönlich über den Vorfall informiert, konnten Fragen stellen und sich äußern. Auch sie können bei Bedarf Unterstützungsangebote nutzen, auf die sie während der Veranstaltungen hingewiesen wurden. 

Sollte es weitere Betroffene geben, können diese sich in der Kita, bei den unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene des Bistums Münster oder bei der Interventionsbeauftragten Svenja Bauland unter Tel. 0251 495-17011 melden. Alle Kontaktdaten finden sich auch auf der Internetseite.

Anke Lucht