Vorwürfe geistlichen Missbrauchs gegen früheren Spiritual

Einem im Februar dieses Jahres verstorbenen Priester des Bistums Münster werfen zwei Personen ein grenzüberschreitendes, unangemessenes und sexualisiertes Verhalten im Zusammenhang mit seelsorglicher Begleitung vor. Der Beschuldigte war von 1974 bis 1992 Spiritual (geistlicher Begleiter) am Collegium Borromaeum in Münster. Die Beschuldigungen beziehen sich auf den Zeitraum, in dem er diese Funktion innehatte.

Das Bistum hatte den Fall bereits im April des vergangenen Jahres öffentlich gemacht. Da der Beschuldigte damals noch lebte, durften zu dem Zeitpunkt keine näheren identifizierenden Angaben zu seiner Person gemacht werden. Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hatte dem Priester damals einen Verweis und eine Verwarnung erteilt. Mit dem Verweis war die Auflage verbunden, dass er in der Öffentlichkeit keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten mehr ausüben durfte. Geistliche Begleitungen wurden ihm grundsätzlich untersagt. Die Staatsanwaltschaft hatte schon im November 2022 mitgeteilt, dass ein Verfahren gegen den Priester wegen Verjährung eingestellt worden sei.

Das Bistum Münster hat die heutigen Verantwortlichen an den Orten und Stellen, an denen der Beschuldigte eingesetzt war, vorab über die Vorwürfe informiert und bittet weitere Betroffene sich zu melden. Ansprechperson ist Christel Plenter, Geschäftsführerin der Stabsstelle Intervention und Prävention im Bistum Münster, E-Mail: plenter-c[at]bistum-muenster.de. Betroffene können sich auch melden bei der Anlaufstelle für alle, die als Erwachsene in Kirche Gewalt erfahren haben. Kontaktmöglichkeiten zu dieser Anlaufstelle finden sich im Internet: Gewalt in Kirche.

Dr. Stephan Kronenburg